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Dr. Annika Bleier im Porträt

„Recht wird von jeder und jedem von uns mitgestaltet.“

Dr. Annika Bleier berichtet im Interview über ihre Rolle als Head of ESG & Sustainability, die elementare Bedeutung des Zugangs zum Recht und mögliche Hebel für gesellschaftliche Veränderungen im Nachhaltigkeitsbereich.

Annika, Du bist Rechtsanwältin für Öffentliches Wirtschafts- und Verfassungsrecht. War Dir von Anfang an klar, dass Du Rechtsanwältin werden möchtest?

 

Ganz und gar nicht. Der Anwaltsberuf war einer der wenigen beruflichen Optionen, die ich nie ernsthaft erwogen habe. Grund dafür war vor allem, dass ich mich selbst nicht in der Rolle gesehen und mir eher staatsnähere Tätigkeiten vorgestellt habe. Ich habe immer vom Auswärtigen Amt und den Vereinten Nationen geträumt. Dort habe ich auch Praktika und Referendarstationen absolviert. Außerdem wollte ich mich mit Grund- und Menschenrechten beschäftigen. Ich dachte, dass das in Kanzleien nicht wirklich möglich ist. Die Anwaltsstation bei Graf von Westphalen (GvW) hat mir jedoch eine andere Perspektive vermittelt und ich habe bemerkt, dass gerade die Wirtschaft ein unglaublich großer Hebel für den Menschenrechtsschutz sein kann. Außerdem packe ich gerne Dinge an, gestalte mit und mische mich ein – die Freiheit, die mir das Anwaltsdasein dafür bietet, hat mich total begeistert und letztlich zu meiner jetzigen Tätigkeit geführt.

Du bist sowohl 2021 als auch 2022 beim Handelsblatt gelistet unter „Beste Anwälte“ im Bereich des Öffentlichen Rechts. Welche Eigenschaften sollte man mitbringen, um als Anwältin erfolgreich zu sein?

Ich würde jedem Menschen raten, das zu tun, wofür er oder sie brennt. Ich bin davon überzeugt, dass man in einer Sache dann am besten ist, wenn sie einem Freude bereitet und begeistert – aber auch umgekehrt machen einem meistens Sachen mehr Spaß, die zu einem passen. Deshalb würde ich die Frage umformulieren: Was sind Deine Stärken und wo kannst Du diese wirklich einsetzen? Denn dann wirst Du erfolgreich sein und einen Weg gehen.

Ich profitiere in meinem Berufsalltag bspw. von meiner Eigenschaft, gerne Menschen kennenzulernen und neugierig zu sein. Und die Unplanbarkeit bzw. notwendige Spontanität in meinem Alltag passt sicherlich nicht zu jedem*r. Ein großes Learning in fachlicher Hinsicht war für mich, dass ich als Anwältin Recht (mit)gestalte, indem ich berate, Schriftsätze schreibe und vor Gericht um die richtige Auslegung von Gesetzen streite. Die Relevanz dieser Rolle und die große Verantwortung, die damit für uns als Organ der Rechtspflege einhergeht, waren mir vor meinem Berufsstart nicht in dieser Dimension bewusst. Recht (und damit Rechtsstaat und Demokratie) wird nicht nur von Richtern*Innen gemacht, sondern von jedem*r einzelnen von uns. Dieses (Selbst-)Verständnis sollte in meinem Berufsstand teilweise noch stärker verankert sein.

Neben Deiner Anstellung als Rechtsanwältin bist Du seit Januar 2022 Head of Environmental Social Governance (ESG) & Sustainability bei Graf von Westphalen (GvW). Diese Stelle wurde extra für Dich geschaffen und die Besetzung hat ein beachtliches Echo in den entsprechenden Fachmedien hervorgerufen. Wie schafft man das und wie fühlt es sich an, mit dieser Position in der Kanzleilandschaft in gewisser Weise eine Vorreiterrolle einzunehmen?

Es fühlt sich großartig an. Und zwar weniger wegen der neuen Rolle als wegen der Möglichkeiten, die diese neue Rolle mit sich bringt. Ich führe derzeit so viele spannende Gespräche, lerne jeden Tag dazu und habe die Freiheit, mich meinen Herzensthemen zu widmen. Ich würde mir wirklich wünschen, dass die Kanzleien begreifen, dass das Thema Nachhaltigkeit die Chance bietet, bisherige – als feststehend gedachte – Konzepte zu hinterfragen und innovativer zu werden. Wir bekommen so viele Vorschläge von unseren Mitarbeiter*innen und erleben eine große Motivation durch alle Berufsgruppen hinweg; was für eine riesige Ressource das ist! Und wie wäre es, wenn wir anstatt einer Gehaltserhöhung in dieser dauernden Gehaltsspirale mal „Zeit“ bekommen würden – Zeit für mehr Pro Bono-Engagement, für die Teilnahme am clean up day oder für Gespräche über Berufsethik. Diese Vorreiterrolle würde ich wirklich gerne einnehmen!

Was steckt hinter Deiner Position als Head of ESG & Sustainability? Welche Herausforderungen liegen vor Dir?​

Die neue Position ist sehr vielseitig und ich kann das an dieser Stelle nur überblicksartig darstellen. Ich differenziere gerne zwischen einer internen und externen Dimension meiner Tätigkeit. Intern beschäftigen wir uns mit unserer eigenen Nachhaltigkeit und mit allen Dimensionen von „Environment“, „Social“ und „Governance“. Darunter fällt die Koordination der Pro Bono-Arbeit der Kanzlei, wir sind bspw. auch aktiv im Pro Bono Deutschland e.V., genauso wie das große Thema Klimaschutz und viele weitere.

Im externen Bereich nehmen wir die mandantenbezogene Perspektive ein und beraten im (unternehmerischen) Nachhaltigkeitsbereich. Diese Dimensionen gemeinsam zu denken ist für mich eine Notwendigkeit und hat viel mit Glaubwürdigkeit und gemeinsamen Überzeugungen zu tun: Ich will die Chancen aufzeigen, die nachhaltiges Wirtschaften für uns alle bietet – gerade auch für Kanzleien, die durch die innovationshemmende billable-Orientierung bislang eher an kurzfristigen cashflow denken ohne andere Faktoren wirklich einzurechnen. Hier alle mitzunehmen und abzuholen, GvW-intern als auch im Markt bei den Mandant*innen, ist eine riesige und vielleicht die größte Herausforderung. Denn es gibt (zurecht) auch viele kritische Stimmen, denen Gehör geschenkt werden muss. Zudem bedeutet verstärkte Nachhaltigkeit auch Veränderung, in der Denkweise genauso wie im Verhalten. Bestehende Konzepte zu hinterfragen kann anstrengend sein, ist aber zwingende Voraussetzung für Innovation und Fortschritt. Außerdem könnte mein Tag derzeit ein paar Stunden mehr gebrauchen, das muss ich zugeben.

 
Der Fokus bei „ESG“ liegt häufig auf dem Umweltaspekt, weniger aber noch auf „Social“ und „Governance“. Zu einer umfassenden ESG-Politik gehört zum Beispiel auch Geschlechtervielfalt. Welche Ansätze verfolgst Du hierfür in Eurer Kanzlei?

Danke für diese Frage. Nachhaltigkeit und ESG wird oft auf die ökologischen Aspekte reduziert – ein Grund dafür ist sicherlich, dass das Umweltthema für viele deutlich greifbarer ist. Aber Nachhaltigkeit ist so viel mehr als das: Es geht darum, Ressourcen zu schonen und sinnvoll einzusetzen.

 

Für Kanzleien ist die größte Ressource der Mensch, also die Mitarbeiter*Innen. Wir sollten anfangen, mit dieser Ressource nachhaltiger umzugehen und genau dafür versuche ich zu sensibilisieren. Echte Diversität sehe ich auch als großen Hebel, um die Fluktuation an Mitarbeitenden zu verringern. Denn Diversität kann man auf die Mitarbeiter*Innenstruktur beziehen – hier gibt es ausreichend Studien, die belegen, dass diversere Teams bessere Ergebnisse erzeugen. Zum anderen denke ich an Diversität in Lebenswegen (andere bevorzugen vielleicht das Wort Karrierewege). Die eine Person lebt für die Arbeit, die andere Person hat aber Kinder, ist begeisterte Sportlerin oder engagiert sich in der Flüchtlingshilfe und benötigt dafür Zeit. Diese Menschen haben eine immens hohe intrinsische Motivation. Wir verlieren diese Mitarbeiter*innen über kurz oder lang, wenn wir an dem folgenden, für mich nicht nachvollziehbaren Glauben festhalten: Dass eine Person mit 60 Stunden „mehr“ und „besser“ leistet als eine Person mit 30 Stunden bzw., dass man in Kanzleien entweder Partner*in wird oder geht.

Außerdem würde ich mir wirklich wünschen, dass die großen Kanzleien nicht nur die Elite-Universitäten mit exzellentem Ruf finanziell fördern, sondern Universitäten, die von ihrer Student*innen-Struktur schon weitaus diverser sind. Da Diversität ein so großes und wichtiges Thema ist, gibt es bei uns auch ein eigenes Team, das sich darum kümmert.

Im Vorgespräch haben wir über das Thema Kommunikation – auch mit Bezug zu Deiner neuen Rolle – gesprochen. Was macht für Dich gute Kommunikation aus?​

Ich glaube, dass gute Kommunikation insbesondere von zwei Faktoren geprägt ist: Dem Willen wirklich zuzuhören und der Bereitschaft, dem Gegenüber mit Wohlwollen zu begegnen. Zuzuhören und dem anderen Zeit und ungeteilte Aufmerksamkeit zu schenken ist ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung. Daher sollte den Menschen in Führungspositionen niemals die Zeit für Kommunikation mit ihren bzw. seinen Mitarbeiter*innen fehlen. Ich ermutige bspw. unsere Partner*innen, ihre Associates einfach mal nach dem letzten Pro Bono-Mandat oder ihrem Engagement im Diversity-Team zu fragen und daran Interesse zu zeigen. Auch den Mitarbeitenden, die ihrem Naturell nach eher ruhiger sind und sich in größeren Besprechungsrunden eher zurückhalten, sollte in dieser Weise zugehört werden. Ich muss mich auch immer wieder daran erinnern, dass ich meine Redefreudigkeit manchmal bremse, um anderen Meinungen und Perspektiven ausreichend Raum zu geben. Das ist übrigens etwas, was ich bei den Vereinten Nationen gelernt habe und was auch den Grund- und Menschenrechten immanent ist: Das Recht gehört nicht dem Lautesten und Stärksten – auch wenn dieses Prinzip mit Blick auf die Ukraine gerade leider auf gefährliche Weise in Frage gestellt wird.

Wie stellst Du Dir die Kanzlei der Zukunft vor? Was müssen Kanzleien tun, um attraktiv für die „Generation Z“ zu bleiben?​ 

Ich war vor einiger Zeit auf dem Podium bei einer Diskussion zur ethischen Verantwortung von Jurist*innen an einer Universität. Wir haben uns unter anderem über das Thema der Mandatsannahmekriterien unterhalten und darüber, ob es bspw. gesellschaftlich noch vertretbar ist, große Ölkonzerne rechtlich zu beraten (im Zusammenhang mit Klimaklagen). Diese Frage wurde von den Studierenden aufgeworfen und uns wurde mitgegeben, dass eine Positionierung in diesen Fragen auch von Kanzleien als wichtig empfunden wird. Unabhängig davon, ob das richtig ist, zeigt es die Notwendigkeit, sich mit den Bedürfnissen und den Fragen, die sich die nachwachsende Generation stellt, auseinanderzusetzen. Die Großkanzlei als Status und das große Geld scheinen mir jedoch keine Ziele mehr zu sein, welche die Mehrheit der Student*Innen verfolgt; zumindest nicht, ohne das „Warum“ und den gesellschaftlichen Mehrwert in den Blick zu nehmen. Darauf müssen sich die Kanzleien einstellen.

In Deiner Rolle als Rechtsanwältin hast Du die Pro Bono-Arbeit für GvW im Wesentlichen mit aufgebaut, Du bist selbst auch in Pro Bono-Mandaten aktiv. Was treibt Dich in diesem Bereich an?

Pro Bono-Arbeit ist ein Herzensprojekt und der Ursprung meiner nicht-mandatsbezogenen Tätigkeiten bei GvW; ich war aber auch schon während meiner Zeit an der Universität Mannheim in der dortigen Law Clinic (Pro Bono Mannheim e.V.) aktiv. Ich beschäftige mich viel mit Fragen rund um den Zugang zum Recht. Je mehr Menschen um ihre Rechte wissen und diese auch (tatsächlich) verteidigen können, je erlebbarer und dadurch stärker wird der Rechtsstaat. Wie wichtig dieser Umstand für das Funktionieren eines Rechtsstaates ist, zeigen uns (leider) zu viele Negativ-Beispiele in Europa und der Welt. Zwar gibt es in Deutschland die Beratungs- und Prozesskostenhilfe und damit ein System, das die Pro Bono-Arbeit auf den ersten Blick weniger relevant erscheinen lässt als bspw. in den USA. Jedoch haben uns die Flüchtlingswellen sehr deutlich vor Augen geführt, dass auch unser System noch nicht gut genug ist und für viele Menschen Hürden aufbaut, die sie (alleine) nicht überwinden können. Und auch für gemeinnützige Vereine und NGOs ist der Zugang zu einer rechtlichen Beratung schwer. Pro Bono-Arbeit kann hier teilweise eine Lücke schließen. Daher finde ich es nicht nachvollziehbar, wieso Pro Bono-Beratung rechtlich auf so wackeligen Füßen steht. An den gesetzlichen Rahmenbedingungen muss sich dringend etwas ändern. Unser Ziel muss es doch sein, möglichst viele Menschen zu ermutigen, sich am Rechtsstaat aktiv zu beteiligen. Legal Empowerment ist einfach mein Herzensthema.

Nach dem Abschluss Deines Studiums hast Du zunächst promoviert, bevor Du ins Referendariat eingestiegen bist. Würdest Du das heute noch einmal in dieser Reihenfolge machen? An welche Herausforderungen und Krisen aus Deiner Zeit als Doktorandin erinnerst Du Dich und wie hast Du sie überwunden?

Ich habe nach dem ersten Examen eine Lernpause gebraucht und hatte einfach Lust, mich mit dem Völkerrecht zu beschäftigen, einem Fach, das leider nicht zum Pflichtstoff gehört. Für mich war die Reihenfolge gut, weil ich nach dem zweiten Examen ins Arbeitsleben springen wollte und die Nähe zur Universität nach dem Referendariat einfach nicht mehr in gleicher Weise bestanden hätte. Meines Erachtens gibt es aber keinen richtigen oder falschen Weg, die Entscheidung ist sehr lebensphasenabhängig und dadurch individuell. Ich würde nur jedem*r raten, die Dissertation nicht „mit“ in den Job zu nehmen, sondern davor abzuschließen.

 

Eine Herausforderung für mich war die viele Zeit alleine am Schreibtisch und alleine mit meinen Gedanken, die so gar nicht meinem Naturell entspricht. Wem es genauso geht, dem rate ich, im Rahmen eines Doktorandenkollegs oder an Instituten zu promovieren und um regelmäßigen fachlichen Austausch zu bitten. Ich hatte die Chance, einige Zeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg zu verbringen, das war ein unglaublich wertvoller Input und hat in den Durststrecken der Promotionszeit sehr geholfen.

Konntest Du in Deiner bisherigen Karriere schon einen spezifischen Nutzen für Deinen Doktortitel erkennen? Würdest Du jungen Jurist*innen dazu raten, zu promovieren?

Für mich war die Zeit der Promotion mit vielen persönlichen Herausforderungen verbunden. Es war aber ein Weg, mir eine völkerrechtliche Expertise aufzubauen, die ich sonst nur schwer in gleichem Maße erlangt hätte. Ein LL.M. kann zwar eine gute (und für manche Menschentypen passendere) Alternative sein, jedoch glaube ich nicht, dass man die gleiche thematische Tiefe wie in einer Promotion erreichen kann. Dafür kann man Kontakte knüpfen und stärker interdisziplinär arbeiten. Es lohnt sich also die Frage: Wo sehe ich mich und welche Fähigkeiten bzw. Qualifikationen benötige ich dafür? Ich habe den Eindruck, in meinem beruflichen Umfeld von meinem Doktortitel zu profitieren. Mandant*innen aber auch Kolleg*innen verbinden damit Kompetenz und Expertise – und ich muss zugeben, dass das in einem stark männlich dominierten Umfeld, gerade beim ersten Eindruck, helfen kann. Aber viel stärker als das wiegt mein erworbenes Wissen, das mir tagtäglich hilft. Daher wäre mein Rat, immer ein Promotionsthema zu wählen, das einen wirklich begeistert, auch wenn das bedeutet, ein Jahr mehr zu investieren.

Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie aus Deiner Sicht als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?

Da ich der Überzeugung bin, dass wir viel mehr weibliche Vorbilder brauchen, erlaube ich mir zwei großartige Frauen zu nennen. Zum einen denke ich an Prof. Dr. Doris König, Vizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe sie bei einem Vortrag über den Rechtsstaat in der Krise erleben dürfen und war von ihren Worten nachhaltig beeindruckt.

Zum anderen denke ich an Kerstin Pürschel, meine Ausbilderin im Auswärtigen Amt während des Referendariats und damals Legal Adviser der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York, einer zentralen Position gerade zum Zeitpunkt unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Wir brauchen viel mehr Frauen und Juristinnen in der Außenpolitik.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Hamburg, 9. Mai 2022. Dr. Annika Bleier hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Jennifer Seyderhelm.

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