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Anne Fischer, LL.M. im Porträt

"Jedes Netzwerk, das man frühzeitig angefangen hat aufzubauen, macht es später einfacher."

Anne Fischer, LL.M., Partnerin bei Norton Rose Fullbright*, über den besonderen Charme des Versicherungsaufsichtsrechts, die Vorteile eines in Deutschland erworbenen LL.M. und die Bedeutung des Netzwerkens.

Frau Fischer, Sie sind Counsel bei Allen & Overy* im Bereich Corporate und M&A mit Schwerpunkt auf der Beratung von Erst- und Rückversicherungsunternehmen. Wie sind Sie zu diesem Schwerpunkt in der Großkanzlei gekommen?

Ausgangspunkt waren mein Promotionsvorhaben im Bereich des Internationalen Privatrechts und Verträgen im Retail-Bereich von Versicherungsunternehmen und Banken und eine Karrieremesse. Auf besagter Messe in Köln traf ich meinem jetzigen Chef, der mich gefragt hat, ob ich mit dem Fachbereich Gesellschaftsrecht/Beratung von Erst- und Rückversicherungsunternehmen etwas anfangen könne. Eigentlich dachte ich, Großkanzlei sei nicht meine Welt, aber ich fand' den Bereich spannend und er hatte Bezüge zu meinem Promotionsvorhaben. Daher wollte ich mir die Großkanzlei mal anschauen, auch um mir später nicht vorzuwerfen, dass ich es nie ausprobiert habe – und wurde eines Besseren belehrt: Ich bin immer noch dort und die Arbeit macht mir unglaublich viel Spaß.

Welche Vorurteile hatten Sie gegen die Arbeit als Rechtsanwältin in einer Großkanzlei? Was begeistert Sie an der Arbeit?

Ich hatte zunächst die klassischen Vorurteile  –  viel Arbeit, also schlechte "Work-Life-Balance", dafür aber aus finanzieller Sicht eine gute Entlohnung ("Schmerzensgeld"). Schnell habe ich aber auch noch viele andere spannende Facetten gesehen: Die Arbeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei ist juristische Arbeit auf höchstem Niveau, in einem sehr kooperativem Umfeld mit flachen Hierarchien, was insbesondere auch länderübergreifend faszinierend ist. Dieser Aspekt wird leider von den wenigsten Großkanzleien und Personen, die dort arbeiten wirklich gut transportiert – inklusive mir.

Die Vielfältigkeit meiner Arbeit fasziniert mich: M&A-Transaktionen im Versicherungssektor, aufsichtsrechtliche Fragenstellungen von großen Versicherungsunternehmen und Beratung von sehr agilen InsurTechs, also Start-ups im Versicherungssektor, um nur einige Aspekte zu nennen. Zu Beginn meiner Karriere, hatte ich von den meisten dieser Themen allenfalls eine vage Vorstellung. Ich hatte mich zuvor viel mit dem Öffentlichen Recht beschäftigt und habe eine gewisse Affinität zum Europarecht. Die Affinität zum Europarecht ist auch heute noch sehr hilfreich, denn der Finanzsektor und damit auch das Versicherungsaufsichtsrecht ist sehr stark durch europarechtliche Vorgaben geprägt. Bis vor kurzem gab es in diesem Rechtsbereich außer Gesetzen kaum aktuelle Quellen, daher ist meine Arbeit insgesamt dadurch geprägt, dass sehr stark am Gesetz argumentiert werden muss. Diese Vorarbeit hat, anders als beispielsweise im Aktienrecht, häufig noch niemand vor einem im Rahmen von wissenschaftlichen Veröffentlichungen geleistet. Als weitere Besonderheit des Versicherungsaufsichtsrechts ist hervorzuheben, dass man mit der Behörde, die einen auch in der Zukunft weiter beaufsichtigt, nur in absoluten Ausnahmefällen einen Rechtsstreit ausficht, sodass es auch wenig Rechtsprechung zu relevanten Themen gibt. Das ist einerseits schwierig, aber andererseits auch eine extrem spannende Herausforderung. Insgesamt versucht man gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde, eine sinnvolle Auslegung der relevanten Vorschriften zu erarbeiten. Letztlich ist das Versicherungsaufsichtsrecht in vielen Bereichen noch ein "freies Feld", in dem man sich juristisch austoben kann, der Nachteil ist aber, dass es schwierig ist, die Rechtslage einzuschätzen und Rechtsklarheit zu erhalten.

Meine jetzige Tätigkeit hat aber natürlich auch einen starken wirtschaftlichen Bezug durch die große volkswirtschaftliche Relevanz der Versicherungsbranche. Die Niedrigzinsphase beeinflusst meine tägliche Arbeit seit Jahren ununterbrochen. Ich habe jede Menge Deals, in denen beispielsweise Thema ist, dass viele Lebensversicherungsunternehmen darüber nachdenken, wie sie in der Zukunft noch die zugesagten Mindestgarantien unter den abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen erwirtschaften können. Hier sind in den letzten Jahren ganz neue Player ins Spiel gekommen, sogenannte Bestandsversicherer oder Konsolidierungsplattformen, die Lebensversicherungsunternehmen oder –verträge erwerben, um diese dann abzuwickeln. In diesen Deals wird das Zusammenspiel von M&A und Aufsichtsrecht besonders deutlich. Jede Transaktion bedarf der Genehmigung durch die BaFin, die prüft, ob auch unter der neuen Eigentümerstruktur sichergestellt ist, dass die Interessen der Versicherten ausreichend gewahrt sind. Das klingt jetzt vielleicht alles ein wenig abstrakt, aber wenn Sie vielleicht kürzlich davon gehört haben, dass die Generali ihren Lebensversicherer an die Viridium-Gruppe veräußert hat, dann wissen Sie wovon ich spreche.

Welche Vorteile bringt die Counsel-Stellung Ihrer Ansicht nach gegenüber der Partner-Stellung mit sich? Sehen Sie auch Nachteile?

Das ist schwer zu beantworten und sicherlich eine Frage der Perspektive. In letzter Konsequenz bedeutet die Counsel-Stellung aus meiner Sicht vor allem ein etwas Weniger an Verantwortung. Als Counsel sollen und können Sie natürlich sehr aktiv im Bereich der Mandantenakquise sein, aber es ist nicht Ihre Verantwortung, dass die Schreibtische des Teams gefüllt sind. Das sieht für Partner natürlich ganz anders aus. Gleichzeitig kann sehr viel eigenständig machen und auch stärker in strategische und kanzleipolitische Themen involviert ist. Ein bisschen wie eine Partnerin oder ein Partner im Kleinen. Insbesondere gibt es auch keine starr vordefinierte Rolle, man kann sie sich vielmehr selbst zusammenschneidern.

Nachteile sehe ich nicht viele – allenfalls, dass man nicht ganz so frei wirkt wie der Partner oder die Partnerin, wobei auch sie nicht völlig frei von Kanzleistrukturen agieren können.

Bevor Sie zu Allen & Overy gekommen sind haben Sie für zwei weitere Großkanzleien gearbeitet. Für wie wichtig halten Sie es in der heutigen Zeit noch, seine Karriere möglichst innerhalb eines Unternehmens aufzubauen?

Ich halte es für wichtig, eine gewisse Zeit in einem Unternehmen zu bleiben, aber nicht zwingend dauerhaft. Es kann sogar vorteilhaft sein, gelegentlich zu wechseln. Nicht zu unterschätzen ist auch das interne Netzwerk; das ist genauso wichtig wie das externe Netzwerk. Und das braucht Zeit – gerade im internationalen Kontext. Dazu sind gemeinsame Projekte erforderlich. Ständige Wechsel sind da aus meiner Sicht eher schädlich.

Vor Ihrer Tätigkeit als Anwältin haben Sie gleich zwei LL.M.-Titel sowie eine maîtrise en droit erworben. Wie kam es dazu?

Mein LL.M.-Titel und meine maîtrise en droit sind ein Produkt des Magisterstudiums, das die Uni Köln mit der Sorbonne (Paris I) anbietet. Maîtrise en droit ist der französische Teil des Abschlusses, damals zumindest war der deutsche Teil der LL.M.-Titel. Der zweite LL.M.-Titel hat mich einfach thematisch interessiert. Ich konnte mit dem französischen Abschluss den LL.M. im Europarecht am Europa-Institut in Saarbrücken schon parallel zur Vorbereitung zum 1. Staatsexamen machen. Das konnte ich gut integrieren ohne weitere Verzögerungen. Im Ergebnis hatte ich da einfach Lust drauf. Es war eine ziemlich gute Entscheidung und eine super schöne Zeit, die ich nicht missen möchte.

Ihre LL.M.s haben Sie beide in Deutschland erworben. In welchen Fällen können Sie dazu raten? Wann würden Sie umgekehrt womöglich eher einen LL.M. im Ausland empfehlen?

Grundsätzlich würde ich immer empfehlen einen LL.M. im Ausland zu machen. Ich würde auch meinen LL.M. aus Köln als halben Auslands-LL.M. sehen. Der einzige Punkt, der eventuell für einen LL.M. in Deutschland sprechen könnte, ist wenn man eine ganz starke fachliche Spezifizierung im Blick hat, die man mit dem LL.M. vertiefen möchte (z.B. LL.M. in Münster im Versicherungsrecht). Allgemein meine ich aber ohnehin, es geht weniger um den Titel und weniger um das Wissen, als darum, wie persönlichkeitsbildend die Erfahrung ist. Dieser Aspekt kommt im Ausland meistens nach meiner Erfahrung tatsächlich stärker zum Tragen als im Inland.

Wo sehen Sie die größten Herausforderungen nachfolgender Generationen von Berufseinsteigern und Berufseinsteigerinnen in Großkanzleien? Wo die der Kanzleien?

 

Die größten Herausforderungen sind für beide Seiten momentan vielleicht vergleichbar: Dass man noch gewisse Unterschiede vermutet und eventuell auch hat im Mind-Set des jeweiligen Gegenübers – und das gibt es denke ich auch – dass Work-Life-Balance und flexibles Arbeiten nicht heißt, dass die- oder derjenige nicht arbeiten möchte, sondern, dass dies die neue Realität ist. Traditionelle Rollenbilder werden zum Glück immer weiter aufgebrochen. Für die Kanzleien geht es letztlich darum, die heutigen Realitäten in das Geschäftsmodell zu integrieren. Das große Problem dabei ist, dass es schwierig ist hierfür eine für alle Beteiligten passende Lösung zu finden. Es gibt bestimmte Felder, in denen das einfacher ist. Andere, besonders solche, die in Bezug auf den Arbeitsanfall volatiler sind, bergen größere Herausforderungen aufgrund der Belastung und der Dringlichkeit mancher Tätigkeiten. Die Herausforderungen erfordern eine Annäherung von beiden Seiten und die Bereitschaft in Zukunft von dem nicht mehr ganz klassischen Juristenbild abzuweichen und vielmehr ein breiteres Skill-Set – etwa mehr Tech als heute – in den Kanzleialltag zu integrieren.

Sie haben 2017 am PANDA Law Contest, einem Networking-Event und Wettbewerb für Juristinnen mit bis zu fünf Jahren Berufserfahrung, als Kanzleivertreterin teilgenommen. Für wie wichtig halten Sie solche Events?

Ich halte solche Events für sehr wichtig, weil ich die Erfahrung gemacht habe  – unabhängig  davon, ob es sich dabei um Recruiting-Events oder Mandantenveranstaltungen handelt – dass sich Frauen in dem Kontext sehr viel stärker öffnen und dabei sehr viel mehr sie selbst sind. Insbesondere werden auch schon mal ganz gute Tipps auf diesen Events ausgetauscht.

Neben den PANDA Law Events gibt es derzeit ja zahlreiche Veranstaltungen die sich speziell an Juristinnen richten. Gab es ähnliche Events auch schon als Sie studiert haben? 

Nein. In der Rückschau würde ich sagen, dass es super gewesen wäre, wenn es die gegeben hätte. Vermisst habe ich sie damals aber auch nicht; ich hätte aber sicherlich viel lernen können.

Welchen Rat würden Sie Jurastudentinnen, die mit dem Gedanken spielen später in eine Großkanzlei einzusteigen, mitgeben?  

Ich würde immer empfehlen, sich die Arbeit in der Großkanzlei vorher anzuschauen. Hilfreich ist es auch, sich ein professionelles Netzwerk aufzubauen und das auch als solches – professionelles – zu betrachten. Das heißt, Leute in sein Netzwerk aufnehmen, die man nett findet, auch wenn man sie nicht zwangsläufig im engeren Freundeskreis haben möchte. Kontakt zu halten ist wichtig. Der wichtigste Ratschlag ist aber, es einfach auszuprobieren. Den Job wechseln kann man, falls nötig, immer noch.

Wie baut man sich so ein Netzwerk auf?

Das fällt nicht jeder Person leicht. Man sollte sich die Gelegenheiten zum Netzwerken suchen. Gerade das Referendariat, Erasmus oder ein LL.M., aber natürlich auch Netzwerke wie breaking.through bieten sich zum Beispiel dafür an. Jedes Netzwerk, das man frühzeitig angefangen hat aufzubauen, macht die Arbeit später einfacher. Männern gelingt das Netzwerken aus meiner Sicht tendenziell besser.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Univ.-Prof. em. Dr. Dr. h.c. Heike Jung: Ich dachte im Rahmen meiner Strafrechtshausarbeit an der Universität, die musst Du zitieren. Als ich dann nach meinem Studium den LL.M. in Frankreich gemacht habe, traf ich "sie" dann dort und stellte fest, dass Heike Jung ein Mann ist. Die Idee Frauen zu zitieren in Hausarbeiten wurde damals etwas ad absurdum geführt. Aus meiner Sicht gibt es sehr viele inspirierende Menschen, aber niemanden der für mich persönlich so heraussticht, dass ich jemanden hervorheben möchte.

Vielen Dank für das Gespräch!

Düsseldorf / Frankfurt am Main, 20. August 2018 / 23. Januar 2019. Das Interview führte Nadja Harraschain.
*Hinweis der Redaktion: Zum Zeitpunkt des Interviews war Frau Fischer Counsel bei Allen & Overy

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