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Dr. Anne Schöning im Porträt

„Ich ermutige meine Kolleginnen, in der Kanzlei offen über ihre Karrierewünsche zu sprechen.“

Dr. Anne Schöning, Partnerin im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht und Finanzierungen bei Möhrle Happ Luther in Hamburg, über die Auswahl der richtigen Doktormutter / des richtigen Doktorvaters, die „strategische“ Planung von Referendariatsstationen sowie die aktive Gestaltung der eigenen Karriere durch gezielte Kommunikation.

Dr. Schöning, Sie sind seit 2013 Partnerin bei Möhrle Happ Luther in Hamburg. Wie sieht Ihr Alltag als Wirtschaftsanwältin aus?​

Meine Beratungsschwerpunkte bei Möhrle Happ Luther sind das Immobilienwirtschaftsrecht und Finanzierungen. Dabei arbeite ich mit einem großartigen Team zusammen, das ebenfalls auf diese Themen spezialisiert ist. Wir beraten unsere Mandantschaft individuell in hochkomplexen Immobilientransaktionen und Finanzierungen. Wir stimmen uns mit ihnen engmaschig ab und kennen aufgrund der langjährigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit ihre Wünsche und Besonderheiten genau. Gleichzeitig bringt jede Transaktion neue Rechtsfragen mit sich, die zu lösen sind – langweilige Routine erleben wir nicht. Mein Alltag ist insofern geprägt von Telefon- und Videokonferenzen auf der einen Seite, in denen An- und Verkäufe vorbereitet und Verträge verhandelt werden. Auf der anderen Seite steht konzentrierte Arbeit im Rahmen der Vertragsgestaltung und der Ankaufsprüfung. Dabei arbeiten wir üblicherweise mit unseren Steuerspezialist*innen und unserer Wirtschaftsprüfung eng zusammen.

Was begeistert Sie an Ihrer Tätigkeit im Immobilienwirtschaftsrecht?

Am Immobilienwirtschaftsrecht hat mich immer begeistert, dass die Immobilie im Mittelpunkt steht. Sie ist als Kaufgegenstand „greifbar“. Man kann sie besichtigen – was wir übrigens gern tun, wenn es sich einrichten lässt. Das hat mir von Anfang an gefallen. Der positive Spirit in diesem Rechtsgebiet ist großartig! Der/Die Käufer*in und der/die Verkäufer*in haben das gleiche Ziel, nämlich die Veräußerung bzw. den Erwerb der Immobilie. Alle ziehen am selben Strang. Gleichzeitig ist man mit dieser Spezialisierung breit aufgestellt. Wir unterstützen unter anderem bei Kaufverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Gewerberaummietverträgen oder auch Generalunternehmer- und Planerverträgen, um nur einige Vertragstypen zu nennen. Wir prüfen zivilrechtlich, öffentlich-rechtlich und steuerlich.

In Ihrer täglichen Arbeit haben Sie viel Kontakt mit Mandant*innen. Hatten Sie jemals das Gefühl, dass man Ihnen als weibliche Beraterin kritisch gegenüberstand?

Im Bereich der Finanzierung und im Immobilienwirtschaftsrecht arbeiten schon lange Frauen – sowohl auf Seiten der Berater*innen als auch auf Seiten der Mandantschaft. Ich hatte immer den Eindruck, dass gerade die Mandantschaft es geschätzt hat, auch von Frauen beraten zu werden. Mit vielen Mandant*innen verbindet mich eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der ich auch mal Privates erzählt bekomme.

Sind Frauen mit in den Verhandlungsterminen, ist die Stimmung häufig lösungsorientierter – so wird es mir jedenfalls von den männlichen Kollegen berichtet. Als jüngere Anwältin war es schon mal notwendig, darauf hinzuweisen, dass man auch schon seit X Jahren als Anwältin tätig und insofern mit den Themen durchaus vertraut ist. Das mussten die gleichaltrigen männlichen Kollegen nicht. Dieser Hinweis ist mir im freundlichen, lockeren Ton immer gelungen, würde ich sagen. Auch der Doktortitel hilft dabei, als Expertin wahrgenommen zu werden, allerdings ohne dass es dabei auf das Thema der Dissertation ankommt – dazu wird man nie befragt.

Sie haben berichtet, dass Sie vor dem Jura-Studium zunächst ein Fachhochschulstudium als Rechtspflegerin absolviert haben. Wie kam es dazu, dass Sie im Anschluss auch noch Jura studiert haben?​

Ich bin zunächst Rechtspflegerin geworden, da mich die Dauer des Jura-Studiums am Anfang abgeschreckt hat. Mir hat allerdings schon während des Fachhochschulstudiums zur Rechtspflegerin das Studieren an sich wahnsinnig viel Spaß gemacht. Insofern war es für mich klar, dass ich nicht mit Anfang 20 beruflich am Ziel sein wollte. So war meine Entscheidung, weiter zu studieren, schon in den ersten Semestern gefallen.

 
 
Während Ihres Studiums haben Sie sich für einen Auslandsaufenthalt in Córdoba, Spanien entschieden. Haben Sie Unterschiede zum deutschen Jura-Studium festgestellt?

Mit Erasmus ein Auslandssemester zu machen, war ein großer Wunsch von mir. Ich habe mich damals für Spanien entschieden, da ich noch kein Wort Spanisch sprach und das gern ändern wollte. Wir haben in Córdoba auf Spanisch studiert. Das war wirklich eine Herausforderung für mich! Damals wurde in Spanien so studiert, dass der Professor (Professorinnen hatte ich keine) schlicht vorlas oder monologisierte und die Studierenden möglichst wörtlich mitschrieben. Dass mir zwei befreundete spanische Mitstudentinnen ihre Mitschriften gegeben haben, war für mich eine Erleichterung. Nachmittags kämpfte ich mich dann durch die Notizen. So konnte ich nachholen, was ich in der Vorlesung selbst nicht verstanden hatte.

 

Inwiefern haben Sie von dieser Zeit im Ausland profitiert?​

Der Austausch hat mir nicht nur das Spanischlernen ermöglicht: Durch ihn habe ich auch einen Einblick bekommen, wie es ist, sich als Ausländerin mit geringen Sprachkenntnissen in einem fremden Land durchzuschlagen. Ich habe die Spanier*innen damals als sehr freundlich und offen wahrgenommen. Dieses Gefühl, in der Fremde willkommen zu sein, habe ich für mich als prägend empfunden. Die Frage, wie man Menschen aus anderen Ländern im eigenen Land willkommen heißt, ist dieser Tage aktueller denn je – die Spanier*innen waren mir gegenüber damals unglaublich aufgeschlossen.

Nach dem Studium haben Sie im Stiftungsrecht promoviert. Hatten Sie diese Promotion bereits von vornherein geplant?​ 

Bereits zu Beginn der Jurastudiums war für mich klar, dass ich im Anschluss promovieren möchte. Die Promotion hat mir viel Spaß gebracht. Rückblickend war es eine besonders schöne Zeit in meinem Leben! Das Lernen und Arbeiten nach eigenem Tempo war ein tolles Erlebnis. Heute bestimmen ja typischerweise die Mandant*innen den Tagesablauf.

Nach welchen Kriterien haben Sie Ihren Doktorvater ausgesucht und haben Sie Tipps für die „richtige“ Auswahl der Doktormutter / des Doktorvaters?​ 

Ich bin damals von dem Hamburger Notar Prof. Dr. Peter Rawert gefragt worden, ob ich bei ihm promovieren möchte. Ich war zu der Zeit studentische Hilfskraft in seinem Notariat. Prof. Rawert hat das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School aufgebaut. Aus diesem Grund habe ich mich für ein stiftungsrechtliches Thema entschieden und parallel bei dem Aufbau des Lehrstuhls geholfen. Prof. Rawert hat mich als Doktorvater großartig unterstützt. Ich hatte großes Glück. Freundinnen von mir haben das anders erlebt. Insofern rate ich seit damals allen, bei der Auswahl der Doktormutter oder des Doktorvaters mit ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Doktorand*innen zu sprechen. Nur so lässt sich erfahren, wie die Zusammenarbeit mit Doktormutter oder Doktorvater sein wird: Ob und wie sie ansprechbar sind, ob sie auf Fragen zur Doktorarbeit antworten und vor allem auch, ob sie die Doktorarbeit zeitnah korrigieren und freigeben werden. Insbesondere über die Zeitplanung sollte man auch mit der Doktormutter oder dem Doktorvater sprechen – dann sind die gegenseitigen Erwartungen bereits von vornherein geklärt.

Welche Tipps haben Sie für Referendar*innen mit Blick auf die Auswahl und Planung der Referendariatsstationen?​ 

Ich empfehle Referendar*innen, sich bei der Auswahl der Stationen genau zu überlegen, ob sie sich diesen Arbeitgeber auch grundsätzlich als zukünftigen Arbeitsgeber vorstellen können. Die Referendariatsstation ist Probearbeiten für beide Seiten. Wenn man sich in einem Team als Referendar*in wohlgefühlt hat, dann gilt das regelmäßig auch für den späteren Einstieg.

Ich würde auf jeden Fall die neunmonatige Anwaltsstation splitten. So kann man die Möglichkeit nutzen, in dieser Station verschiedene Arbeitgeber kennenzulernen. Ebenfalls rate ich meinen Referendar*innen vom „Wiederkehren“ in der Wahlstation ab. Sie haben nach der Anwaltsstation bereits erste Einblicke in die Kanzlei gewonnen und einen Eindruck in der Kanzlei hinterlassen. Den Leser*innen dieses Interviews rate ich daher: Nutzen Sie die Chance und probieren Sie ruhig noch einmal etwas anderes aus!

Im Vorgespräch betonten Sie, wie wichtig es ist, dass sich Frauen „intern“ unterstützen. So leistet jede einen Beitrag für ein gemeinsames Fortkommen. Wie kann diese gegenseitige Unterstützung aussehen? 

Wir haben z. B. ein Programm zur Frauenförderung unter dem Motto „Frauen für Frauen“ bzw. „Frauen im Gespräch“. Dafür hat sich eine Gruppe von Partnerinnen und Mitarbeiterinnen zusammengeschlossen, um Impulse für das Unternehmen zu geben und interne Veranstaltungen zu planen. Wir haben unter anderem mehrere Coaches eingeladen, die Softskill-Seminare mit dem Fokus auf berufstätige Frauen gehalten haben. Daneben haben sich bereits viele Partnerinnen der Kanzlei den Kolleginnen vorgestellt. Sie haben erzählt, was sie auf ihrem Karriereweg rückblickend richtig oder auch falsch gemacht haben. Die internen Events werden gern besucht – das freut mich natürlich.

 

Mir ist es wichtig, dass Frauen optimal gefördert werden und Chancengleichheit besteht. Ich möchte den Kolleginnen vermitteln, dass sie ihre Karriere selbst aktiv planen müssen. Dabei dürfen und sollten sie vor allem ihre weiblichen Kolleginnen als ihr Netzwerk empfinden. Für die fachliche Vernetzung sollten sie wissen, welche Kolleg*innen in welchen Bereichen spezialisiert sind. Generell sollte sich jede*r gezielt vernetzen – selbstverständlich auch mit den männlichen Kollegen!

Für Jurist*innen mit Kind(ern) stellt sich häufig die Frage, wie offen die Elternstellung und damit verbundene Terminkonflikte kommuniziert werden sollen. Welchen Rat würden Sie hinsichtlich der Kommunikation nach außen geben?​ 

Ich bin nun seit bald 20 Jahren Rechtsanwältin. Zu Beginn meiner Berufstätigkeit habe ich den Kolleginnen mit Kindern und Teilzeitmodellen immer empfohlen, sich nicht dafür zu rechtfertigen, wenn sie nicht erreichbar sind. Ob man aus beruflichen oder privaten Gründen nicht erreichbar ist, muss nicht begründet werden. Heute empfinde ich es als selbstverständlicher, dass berufstätige Frauen und Männer offen kommunizieren, dass sie Termine aufgrund privater Verpflichtungen nicht wahrnehmen können. So habe ich in den letzten Jahren z.B. auch vermehrt Männer erlebt, die wegen familiärer Termine Verhandlungsrunden verlegen oder früher beenden wollten. Das halte ich für eine sehr gesunde Entwicklung.

Warum sind nach wie vor mehr Männer Partner in einer (Groß-)Kanzlei als Frauen?​ 

Das ist eine Frage, die man nicht kurz beantworten kann. Ein wichtiger Aspekt, den ich jungen Kolleginnen mitgebe, ist, dass sie häufig zurückhaltender als Männer ihren Karrierewunsch kommunizieren. Viele Frauen erwarten aus meiner Sicht noch zu häufig, dass ihre gute Leistung erkannt wird und dass man deswegen aktiv auf sie zukommt und sie fördert. Insofern ermutige ich meine Kolleginnen dazu, in der Kanzlei offen über ihre Karrierewünsche zu sprechen. Eine Anwältin, die sich nicht positioniert und nicht deutlich sagt, dass sie den Partnerinnen-Track anstrebt, wird leichter übersehen. Das gilt insbesondere, wenn neben ihr die jungen Männer schon die Hand gehoben haben.

Hier sind auch die Partner*innen in der Pflicht: Gute Führung zeichnet sich meines Erachtens dadurch aus, dass man alle Mitarbeiter*innen wahrnimmt und proaktiv fördert. Im derzeitigen „war of talents“ sind Kanzleien schlecht beraten, das nicht zu tun. Man sollte nicht 50 % seiner Mitarbeiter*innen ignorieren, indem man nur Männer auf den Partnertrack lässt.

In der Wirtschaftskanzlei haben Sie einen sehr zeitintensiven Arbeitsalltag. Wie sorgen Sie für genug Ausgleich, um den Kopf freizubekommen?​ 

Das ist eine wichtige Frage, die in meinen beruflichen Anfangszeiten viel weniger gestellt wurde als heute. Life-Work-Balance ist in aller Munde. Bei der Wahl des Unternehmens sollten Berufseinsteiger*innen diesen Aspekt berücksichtigen.

Ich arbeite heute in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei und bin mit meiner Life-Work-Balance grundsätzlich zufrieden – wenn auch nicht an jedem Tag. Das bringt das Transaktionsgeschäft so mit sich. Allerdings habe ich bereits im Referendariat gemerkt, dass mir eine anspruchsvolle und inspirierende Arbeit wichtig ist. Dafür arbeite ich lieber ab und zu mehr, als dass ich einen weniger spannenden Job mit sehr geregelten Arbeitszeiten habe. Meinen Kopf bekomme ich im Übrigen frei, indem ich mit dem Fahrrad ins Büro fahre, Sport mache und in meinem Garten arbeite. In diesem Jahr habe ich wieder die Obstblüte meines alten Apfelbaums bewundert. Das ist jedes Jahr eine große Freude.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Unter unseren Partnerinnen sind viele Frauen, die Kinder haben. Ich persönlich habe großen Respekt davor, dass meine Kolleginnen diese Doppelbelastung so erfolgreich stemmen und in ihren Familien eine moderne Arbeitsteilung leben. Ich denke da an meine jüngst nominierte Partnerin Dr. Frauke Schmidt, aber auch an meine Kolleginnen Dr. Frauke Möhrle und Dr. Andrea Kröpelin. Neben meinen Kolleginnen inspiriert mich Nina Schaube, die seit Anfang des Jahres als Juristin das Vertragsmanagement bei der HafenCity Hamburg GmbH führt, ebenfalls Mutter ist und einen super Job macht.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Hamburg, 29. April 2022. Das Interview führte Lina Runge.

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