Buket Akman im Porträt
„Wer sein Handwerk gelernt hat und beherrscht, kann sich mit jedem*jeder auf Augenhöhe messen.“
Buket Akman, Senior Legal Counsel der Arcadis Germany GmbH, über das juristische Studium, die Spezialisierung im Beruf sowie die Tätigkeit in Kanzlei und Unternehmen.
Liebe Buket, Du hast Dich im Bereich des privaten Baurechts spezialisiert. Was zeichnet dieses Rechtsgebiet für Dich aus?
Im Bereich des privaten Baurechts sind die Problemlösungen häufig durch praktische Erwägungen geprägt, sowohl was die tatsächlichen als auch die rechtlichen Fragestellungen betrifft. Dies macht dieses Rechtsgebiet in meinen Augen besonders spannend. Die oftmals komplexen Mehrpersonenkonstellationen stellen sicher eine Eigenart im privaten Baurecht dar. Es ist äußerst interessant, welche Lösungen das Zivilrecht für die naturgemäß häufig gegenläufig angelegten Interessen der Beteiligten bereithält. Dabei spielen in der täglichen Praxis der*des Baujurist*innen neben dem BGB die Vorschriften der VOB/B sowie der HOAI eine zentrale Rolle.
Jede*r Baubeteiligte verfolgt im Grunde zwei Ziele: Die erfolgreiche Umsetzung des Projektes und den eigenen wirtschaftlichen Erfolg damit. Die*der Bauherr*in (Auftraggeber*in) wünscht sich in den allermeisten Fällen eine möglichst qualitativ hochwertige, schnelle und kostengünstige Umsetzung des Vorhabens, das sie*er am Ende ihres*seins nennen darf. Die Aufgabe der*des beauftragten Architekt*in/Ingenieur*in (Auftragnehmer*in) ist hierbei die fehlerfreie Realisierung unter Einhaltung der genannten Kriterien, wobei sie*er sich bei ihrer*seiner Tätigkeit stets an einem sehr hohen Sorgfaltsmaßstab messen lassen muss, was insbesondere bei Haftungsfragen relevant wird. Die ausführenden Baufirmen (Auftragnehmerinnen) sind ebenfalls an die projektseitigen Vorgaben bezüglich Qualität, Zeit und Geld gebunden. Eine möglichst genaue und klare Leistungsbeschreibung sowie die eventuellen Änderungen im Projekt schon berücksichtigende, genaue Preiskalkulation sind für jede Baufirma von wesentlicher Bedeutung. Dies ist etwas anders bei den Architekt*innen/Ingenieur*innen, deren Honorar grundsätzlich durch die Vorschriften der HOAI anhand bestimmter Parameter berechnet wird.
Insbesondere bei Mängeln am Bauwerk, bei sonstigen Problemen im Bauablauf sowie bei Nachtragsdiskussionen mit der*dem Bauherr*in wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen zeigt sich, wie entgegengesetzt die Interessen bisweilen sind. Dabei sind derlei fast schon der Regelfall am Bau, da selten alles planmäßig verläuft. Auf einen Anspruch auf Nachtragsvergütung der*des Auftragnehmer*in wird beispielweise mit einem Gegenanspruch auf Schadensersatz durch die*den Auftraggeber*in reagiert und umgekehrt. Oftmals geht es im privaten Baurecht also um die Durchsetzung und Abwehr sich diametral gegenüberstehender Ansprüche. Anhand dieses Grundszenarios lassen sich viele Grundsätze des Schuldrechts nachvollziehen.
Du bist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Ein Fachanwaltstitel ist in der heutigen Zeit nicht mehr so häufig. Wieso hast Du Dich für diese Qualifikation entschieden?
Den Fachanwaltstitel habe ich schon frühzeitig von meinem damaligen Mentor, dem ich bei meiner ersten Stelle in der Kanzlei zuarbeitete, ans Herz gelegt bekommen. Er hat mir klar kommuniziert, dass dieser Titel für die Außenwirkung bei der Mandantschaft eine entscheidende Rolle spielen kann. Bereits im Bewerbungsgespräch motivierte er mich in diese Richtung.
Welche Voraussetzungen muss frau*man erfüllen, um einen Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht tragen zu können?
In den Fachanwaltsordnungen finden sich für jeden Fachanwaltstitel unterschiedliche Anforderungen. Grundsätzlich ist zur Antragstellung nur berechtigt, wer bereits 3 Jahre eine Zulassung als Anwält*in hält. Es ist sodann ein Nachweis über besondere, theoretische Kenntnisse im jeweiligen Gebiet erforderlich. Diesen kann frau*man durch die Teilnahme an einem sog. Fachanwaltslehrgang erwerben. Dieser setzt sich aus 6 Unterrichtsblöcken sowie 3 Klausuren zusammen. Darüber hinaus benötigt frau*man praktische Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet, im Bau- und Architektenrecht bedarf es hierfür einer nachzuweisenden Fallzahl von ca. 80 – 90 Fällen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung.
Im Bereich des privaten Baurechts sind wenig Anwältinnen vertreten. Wie bist Du zu Deiner Spezialisierung gekommen?
Rückblickend bin ich wohl meinem Bauchgefühl gefolgt. Nach dem 1. Staatsexamen suchte ich eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Es tat sich als erstes eine Position in einer renommierten Baurechtskanzlei auf. Auch heute noch, viele Jahre später und bei einem anderen Arbeitgeber, arbeite ich wieder mit den Kolleg*innen zusammen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt in meiner beruflichen Laufbahn bin ich sehr oft immer wieder den gleichen Kolleg*innen begegnet (lacht).
Nach dem 2. Staatsexamen habe ich dann an meine erste rechtliche Orientierung angeknüpft. Ich war schon immer den zivilrechtlichen Rechtsgebieten und speziell dem Werkvertragsrecht zugetan. Mit der Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts konnte ich dieser Neigung treu bleiben und hatte besonderes Glück mit meinem bereits erwähnten Mentor, der mich gefördert hat und mit dem ich später auch mitgewechselt bin. Er war nicht nur fachlich überragend, auch in zwischenmenschlicher Hinsicht war die Zusammenarbeit angenehm. Ein solch gutes Arbeitsklima ist meines Erachtens äußerst wichtig, um erfolgreich und mit Leidenschaft in den Beruf einzusteigen. Auch die Tatsache, dass der Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts eher eine Männerdomäne darstellt, hat mich eher motiviert, in diesem Fuß zu fassen, als mich abzuschrecken. Außerdem hat es mich gelehrt, selbstbewusster zu sein und meine Stimme zu festigen.
Wenn Du von einer Männerdomäne in Deinem Spezialgebiet sprichst; hat sich dieses Ungleichgewicht auf Deine Arbeit ausgewirkt oder diese beeinflusst?
Nein, so weit würde ich nicht gehen. Ganz am Anfang war es aber wohl schon in einigen Momenten eine Herausforderung unter all den männlichen Kollegen sicher aufzutreten und mir Gehör zu verschaffen. Bei Sachverständigen-Terminen, bei denen in der Regel eine Schar männlicher Vertreter aller möglichen Seiten eines Bauvorhabens zusammentreffen, musste ich mich – zumeist als einzige oder eine der wenigen Frauen – lernen zu behaupten. Hinzu kam, dass ich auch noch die jüngste Teilnehmerin am Termin war. Natürlich kam es auch vor, dass mir Kollegen als (weit) jüngerer Kollegin im ersten Moment klischeehaft begegnet sind. Wenn frau sich als Frau artikuliert und ihren Beitrag leistet, wird sie auch ernst genommen. Das muss eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, die Erfahrung zeigt aber, dass frau manchmal leider erstmal dafür „kämpfen“ muss. Die Sorge, als Frau nicht ernst genommen zu werden, kann auch eine selbsterfüllende Prophezeiung sein und sollte im besten Fall vollständig abgelegt werden.
Ich denke, dass der Weg in den Beruf der*des Anwält*in und die Festigung der eigenen Rolle eine geschlechterunspezifische Angelegenheit ist. Es findet mit den ersten Berufsjahren eine Entwicklung statt. Im Laufe der Zeit merkt frau*man, dass der Berufsalltag andere Anforderungen als die des Studiums und der Examensvorbereitung stellt. Die Furcht, etwas beizutragen, das nicht adäquat oder fachlich versiert genug sein könnte, legt sich mit der Zeit. Sammelt frau*man erst einmal positive Erfahrungen und Erfolgserlebnisse, merkt frau*man, wie schnell sich die innere Einstellung in eine andere – positive – Richtung ändert.
Im Hinblick auf meine türkische Abstammung kann ich sagen, bisher noch nie das Gefühl gehabt zu haben, diesbezüglich benachteiligt worden zu sein. Das hängt aber meines Erachtens auch damit zusammen, dass ich nie in Situationen hineingegangen bin und eine entsprechende Zurückweisung oder Ablehnung erwartet habe. Ich weiß aber von anderen Kolleg*innen mit ausländisch klingendem Namen und einem nicht „typisch“ mitteleuropäischen Aussehen, dass sie leider eher gemischte bis negative Erfahrungen gemacht haben oder noch immer machen müssen.
Hast Du die Herausforderung von männlichen Kollegen ernst genommen zu werden mit Deinem Mentor besprechen können?
Tatsächlich hat mein damaliger Mentor diese Thematik schon früh von sich aus angesprochen. So konnte ich das Gefühl gewinnen, offen sprechen zu können. Als ich bei ihm anfing, hatte er bereits einige Kolleginnen (und auch Kollegen) auf dem Weg in die Anwaltschaft und den Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts erfolgreich begleitet. Ich empfinde es als beruflich großes Glück, dass mich mein Mentor, obgleich meiner anfänglichen Unsicherheiten, eingestellt und aufgebaut hat. Dafür bin ich ihm heute sehr dankbar.
Du bist nach sechs Jahren in der Kanzleiwelt in ein Unternehmen gewechselt. Was hat Dich hierzu bewogen?
Der berufliche Wechsel war vor allem von dem Wunsch nach einer neuen, beruflichen Herausforderung getrieben. Nach sechs Jahren hatte ich das Gefühl, eine gewisse Routine entwickelt zu haben. Insbesondere hatte ich schon sehr viele baurechtliche Prozesse begleitet, die sehr langwierig und zäh sein können, und eine Vielzahl von (baurechtstypisch äußerst langen) Schriftsätzen gelesen und verfasst. Den Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts wollte ich mal aus einem anderen, etwas praktischeren Blickwinkel kennenlernen.
Zuvor muss ich sagen, dass ich damals trotz des Wunsches nach Veränderung die berufliche Änderung nicht aktiv gesucht hatte, sondern von der Personalabteilung meines jetzigen Arbeitsgebers über ein Netzwerk kontaktiert wurde. Zufälligerweise hatte ich zu dieser Zeit ein Meilenstein-Gespräch mit meinem Mentor geführt. In dem Gespräch wurde mir klar, dass sich meine Tätigkeit langfristig gesehen eher statisch weiterentwickeln würde, was sicherlich zu einem großen Teil auch der Tätigkeit selbst geschuldet ist. Diese Erkenntnis gab mir jedoch den entscheidenden Impuls, mich für die neue Herausforderung zu entscheiden.
Hat sich die Abwechslung bewahrheitet? Was ist anders im Unternehmen als im Anwaltsalltag?
Die Tätigkeit als Anwält*in und Unternehmensjurist*in unterscheidet sich schon grundlegend. Als Unternehmensjurist*in ist frau*man ein Teil ihrer (einzigen) Mandantschaft, dem Unternehmen. Das für den Unterschied im Arbeitsklima entscheidendste Merkmal ist zunächst, dass ein interdisziplinärer Kontakt mit Kolleg*innen anderer Berufsfelder stattfindet und der persönliche Kontakt näher ist. Ich persönlich habe das als einen sehr positiven Aspekt des Wechsels ins Unternehmen empfunden. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Vorgehensweisen beider: Während die*der Anwält*in alle juristisch denkbaren Wege aufzeigt und die letzte Entscheidung der Mandantschaft überlässt, wird die juristische Entscheidung im Unternehmen häufig von den Unternehmensjurist*innen mitgetragen bzw. für die jeweiligen Entscheidungsträger*innen zielweisend vorbereitet.
Für wie wichtig erachtest Du eine Bestätigung der Kenntnisse und Leistungen durch die Berufsbezeichnung der*des Fachanwält*in oder einem anderweitigen Titel (Doktor, LL.M.)?
Zunächst sollte frau*man zwischen dem Doktor-/LL.M.-Titel und dem der*des Fachanwält*in unterscheiden: Der Doktor-/LL.M.-Titel soll die wissenschaftliche Betätigung und Forschung in einem abgegrenzten Rechtsbereich nachweisen, während der Titel der*des Fachanwält*in eher eine praktische und fachliche Expertise und Spezialisierung dokumentiert. Ich kann mich aus eigener Erfahrung nur auf den Titel der der*des Fachanwält*in beziehen, wenn ich sage, dass dieser mir beruflich weitergeholfen hat. Nicht nur bei Kollegen*innen hat es die Anerkennung bestärkt, der Titel hat auch mein Selbstbildnis zum Positiven verändert. Ich hatte einen offiziellen Nachweis meiner zäh erarbeiteten Spezialkenntnisse in meinem Fachgebiet. Ich denke, dass es hinsichtlich der Erhöhung der beruflichen Erfolgschancen notwendig ist, sich auf die eine oder andere Weise zu spezialisieren. Dies verkörpert ein Fachanwaltstitel nach außen alle Mal.
Gründe das rechtswissenschaftliche Studium zu beginnen, gibt es viele. Du hast mir von einer schönen Anekdote erzählt: Wie hast Du zum rechtswissenschaftlichen Studium gefunden?
Ganz wie in alten Filmen habe ich mir im Fernsehen (oft anglo-amerikanische) Serien aus den 70/80er Jahren angesehen, in welchen die Anwält*innen immer hinreißende (zum Teil auch reißerische) Plädoyers in Strafprozessen für ihre Mandantschaft gehalten haben. Mir war damals natürlich nicht klar, dass das deutsche Rechtssystem damit nur im äußersten Falle etwas zu tun hat und dass der Schwerpunkt der juristischen Tätigkeit im geschriebenen Wort liegt. Doch die Serien weckten in mir die Neugierde, verstehen zu wollen, wie die Regeln hier funktionieren und wie sie anzuwenden sind. Das Überzeugen und Argumentieren des eigenen Standpunktes haben mich fasziniert.
Haben sich Deine Erwartungen an das Studium erfüllt?
Ja und nein (lacht). Ich hatte die Erwartung, das Rechtssystem verstehen zu lernen. Das gesamte Rechtssystem kann man als Einzelne*r kaum erfassen; wie wir wissen, ist solch ein Anspruch in seiner Gänze nicht zu erfüllen. Die Grundzüge des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts werden im Studium und in der Ausbildung aber sicher verinnerlicht. Die Besonderheiten meines speziellen Rechtsgebiets habe ich mir am intensivsten angeeignet. Die erhofften, leidenschaftlichen Plädoyers sind zwar ausgeblieben. Eine annähernde Überzeugungsarbeit habe ich erst im Alltag als Juristin gefunden. Es heißt, stetig den eigenen Standpunkt kundzutun und gegen Kritik zu verteidigen, ein ständiges Argumentieren und Überzeugen. Dies kann viel von einem abverlangen, aber auch sehr erfüllend sein.
Deine Tante war praktizierende Anwältin in der Türkei. Kannst Du von immanenten Unterschieden in der Rechtspraxis/-theorie berichten?
Materiell-rechtlich ist interessant, dass das Abstraktionsprinzip des deutschen Zivilrechts auch in das Bürgerliche Gesetzbuch der Türkei Einzug gefunden hat. Die türkische Gesetzgebung hat das Schweizer BGB, in welchem das Abstraktionsprinzip ebenfalls verankert ist, überwiegend übernommen. Es gibt meines Wissens nach nur sehr wenige Rechtsordnungen, die sich das Abstraktionsprinzip zu eigen gemacht haben (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Japan und Türkei). So hatte ich es jedenfalls in meinem fremdsprachlichen Rechtsstudium einmal gelernt (lacht).
Unterschiede können sich z.B. in der Mandantschaft zeigen. Nach Erzählungen meiner Tante ist die Mandantschaft grundsätzlich fordernder. Die Erwartungshaltung ist, dass die*der Anwalt*in den Fall für die Mandantschaft in jedem Fall (positiv) regeln wird. Dieser Erfolgsanspruch erzeugt besonderen Druck. Die Akquise neuer Mandantschaft erfordert zudem zuweilen Ellbogeneinsatz. Meine Tante hat letztlich nach einigen Jahren Anwaltstätigkeit noch ein Lehramtsstudium angehängt und ist Lehrerin geworden (lacht).
Wie siehst Du es mit der Weiblichkeit im Kleidungsstil der Anwältin? Manchmal wird erfolgreichen Anwältinnen unterstellt, sie wären zu androgyn gekleidet. Andererseits wird zu viel Weiblichkeit als unprofessionell angesehen?
Meiner Meinung nach ist mit einem festen Selbstbild die Kleiderwahl nicht entscheidend. Ich kenne viele Kolleginnen mit ausgeprägt weiblichem Kleidungsstil, die hoch seriös auftreten und geschätzt werden. Wir sprechen hier aber über eine Stilfrage, bei der es natürlich keine pauschalen Wahrheiten geben kann.
Wir fragen an dieser Stelle oft, was frau jungen Juristinnen für einen Ratschlag geben kann. Was hättest Du Dir denn als angehende Juristin oder Studentin gewünscht zu wissen?
Es hätte mir sicher geholfen, schon frühzeitig zu erkennen, dass eigentlich „überall nur mit Wasser gekocht wird“ (lacht). Diese Erfahrung muss frau*man aber vielleicht mit zunehmender Lebenserfahrung erst selbst gewinnen. Ich denke, frau*man sollte sich als junge*r Jurist*in egal welchen Geschlechts nicht zu sehr von großen Namen oder Positionen beeindrucken lassen. Das Drumherum bzw. das Beiwerk sind in der Juristerei tatsächlich eher nebensächlich. Wer sein Handwerk gelernt hat und beherrscht, kann sich mit jeder*jedem auf Augenhöhe messen.
Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?
Das ist Frau Rechtsanwältin Dr. Angela Dageförde, die über eine ausgewiesene Expertise im gesamten öffentlichen und privaten Baurecht sowie Vergabe- und Verwaltungsrecht verfügt. Sie ist zudem eine unheimlich positive, charmante Erscheinung und hat sich mit ihrer eigenen Kanzleigründung einen anerkannten Namen erarbeitet. Sicherlich ein Vorbild für viele junge Juristinnen.
Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Du Dir dafür genommen hast!
Berlin, im August/September 2020. Das Interview führte Lisa Gahleitner.
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