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Katja Dunkel und Rebecca Richter

Katja Dunkel, LL.M., und Rebecca Richter im Porträt

Sucht Unterstützer*innen, Partner*innen und Menschen mit gleichen Visionen.

Katja Dunkel, LL.M., und Rebecca Richter, Gründerinnen von DUNKEL RICHTER, über eine unkonventionelle Kanzleigründung, die Vision einer gleichberechtigten Gesellschaft und neue Arbeitsmodelle.

Liebe Katja, liebe Rebecca, Ihr habt im März 2021 die Kanzlei "DUNKEL RICHTER" in Berlin gegründet, die auf Frauen und LGBTQIA*-Menschen spezialisiert ist. Wie ist Euch aufgefallen, dass dieser Mandant*innenkreis nicht berücksichtigt wird?

Wir haben uns bei unserer letzten Arbeitsstelle kennengelernt und sind dabei viel ins Gespräch gekommen über die Anwaltschaft, den Beruf an sich und das Rechtswesen. Seit Anbeginn unserer Ausbildung ist uns aufgefallen, dass viele Jurist*innen eher konservativ sind und sich gerne elitär verhalten. Das ist von unserer Seite ein Vorwurf, der freilich nicht für alle Anwält*innen gilt. Diese Beobachtung und Erfahrung passt dann überhaupt nicht zusammen mit der liberalen und freien Lebensgestaltung, die uns oft durch Menschen aus der queeren Community begegnet ist, die wir selber leben. Als wir dann immer wieder selbst Sprüchen und Vorurteilen aufgrund Geschlecht und Sexualität ausgesetzt waren in der Jurabranche und uns berichtet wurde, dass oft kein Verständnis für unsere Fokusgruppe und deren Lebensgestaltung herrscht bei vielen anderen Kanzleien, wussten wir, wir wollen das ändern.

In Eurer Kanzlei habt Ihr Euch auf Medienrecht spezialisiert, beratet aber auch im allgemeinen Zivilrecht und Diskriminierungsrecht. Wie hängen die Spezialisierung auf eine Mandant*innengruppe und die Spezialisierung auf die genannten Rechtsgebiete zusammen?​

Zuallererst einmal kommen wir aus dem Bereich des Medienrechts, weshalb wir uns auf dieses Gebiet weiterhin spezialisieren. Die Zahl der Menschen in der Medienbranche, die zu unserer Zielgruppe gehören, wird glücklicherweise immer größer und sichtbarer. Hier wollen wir durch unsere Beratungen einen Beitrag dazu leisten. Es geht dann zum Beispiel um faire Bezahlung und Vertragsverhandlungen.

Als Expertise kommt noch hinzu, dass wir die zivilrechtliche Seite von Fällen von Diskriminierungen, sexualisierter Gewalt und HateSpeech abdecken, die unsere Fokusgruppe leider verhältnismäßig oft treffen.

Dies sind große Schnittmengen, die uns mit auslastender Arbeit und Aufträgen versorgen. Perspektivisch arbeiten wir an einer Ausweitung der Rechtsgebiete und auch an einem beachtlichen Netzwerk für unsere Fokusgruppe, um noch mehr abzudecken.

Geht mit Eurer Spezialisierung auf die genannte Mandant*innengruppe ein Fokus oder eine Exklusivität einher? Würdet ihr auch heterosexuelle Cis-Männer beraten?

 

Wir verstehen uns ganz klar als Safe Space für unsere Fokusgruppe und halten explizit Kapazitäten für unsere Fokusgruppe, Frauen und queere Menschen, frei, weil hier oft Menschen zu finden sind, die in manch anderen Kanzleien nicht ernst genommen werden oder erst gar nicht angenommen werden als Mandant*innen.

Wenn jetzt ein heterosexueller Cis-Mann zu uns kommt, dann lehnen wir diesen nicht per se aufgrund seiner Sexualität und des Geschlechts ab. Wir prüfen das Anliegen und ob es zu unseren Werten passt und beraten und vertreten ihn dann gerne. Wenn wir aber an unsere Kapazitätsgrenzen geraten, geben wir der diskriminierten trans*identen Frau den Vortritt, weil wir finden, dass diese weniger Gehör und Zugang zum Recht hat.

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Was macht Eurer Ansicht nach eine*n gute*n Anwalt*in aus?

In unserer täglichen Arbeit ist es vor allem die Fähigkeit, mit Menschen umgehen zu können, Empathie und Lösungsorientiertheit. Was bringt es, sich in wissenschaftlichen Erörterungen über 5 verschiedene Meinungen in der Rechtsprechung und Literatur beim Mandanten zu ergötzen, wenn es um eine schnelle und möglichst praktikable Lösung geht.

 

Ein*e gute*r Anwält*in sollte auch das Ergebnis des Falles am Herzen liegen, ohne die emotionale Distanz zu verlieren. Denn zu oft haben wir beobachtet, dass es Anwält*innen gibt, die nach dem Motto arbeiten: „Anwälte bekommen immer ihr Geld“.

Ihr beschreibt Eure Kanzlei als „Gegenentwurf zum Status Quo“. Was ist – wenn man den Mandant*innenkreis außen vor lässt – an Eurem Konzept anders?

Vor allem sind wir nahbar, unkonventionell und offen für Neues. Wir teilen unsere Werte und Ansichten auf Instagram, sodass Mandant*innen auch die Person hinter der Anwältin sehen. Wir gestalten unseren Arbeitsalltag sehr frei und wollen auch zukünftigen Mitarbeiter*innen ein selbstbestimmtes Umfeld bieten: zum Beispiel Homeoffice / Remote-Work / flexible Arbeitszeiten. Wir könnten uns für die Zukunft auch vorstellen, unser Angebot über die rein anwaltliche Arbeit hinaus zu erweitern. Coaching ist zum Beispiel ein Feld, wo wir viel Bedarf sehen. Weg von einem meist starren Konzept hin zu einem ganzheitlichen.

Katja, Du warst 33 Jahre alt und Rebecca, Du warst 29 Jahre alt, als ihr Eure Kanzlei gegründet habt. Das ist ein Alter, in dem ihr noch nicht auf jahrzehntelange Berufserfahrung und damit einhergehend einem festen Mandant*innenstamm zurückgreifen konntet. Wie geht ihr mit Zweifeln um?​

Wir dachten zu Beginn der Berufstätigkeit, wir müssen erst einmal 10 Jahre im Beruf sein, damit das entsprechende Wissen so komplett vorhanden ist, um auf eigene Faust tätig zu werden.

Wir haben seit der Gründung und dem Sprung ins Kalte Wasser festgestellt, dass auch die alteingesessenen und seit 20 Jahren in der Praxis arbeitenden Anwält*innen nur mit Wasser kochen und selbst oft Dinge erst einmal recherchieren oder an Mitarbeitende zur Recherche abgeben müssen. Das hat uns bestärkt, auch wenn man nicht auf Jahrzehnte Berufserfahrung zurückblickt.

Zweifel gibt es natürlich das ein oder andere Mal. Die stehen uns jedoch nicht im Weg, sondern führen zu ausgiebiger Reflexion und sehr viel Kommunikation zwischen uns beiden. Die Zweifel helfen uns auch, unser Konzept immer wieder zu hinterfragen und Dinge neu zu entdecken. Das gute am Team ist auch: Wenn die eine zweifelt, bestärkt die andere.

Was ist Eure Strategie bei der Mandant*innenakquise?

Wir setzen vor allem auf unseren Social Media Auftritt bei Instagram, weil wir erkannt haben, dass wir und viele aus unserer Fokusgruppe sich dort aufhalten und austauschen. Wir nehmen dort am Diskurs teil, erhalten Einblicke in die öffentlichen Auftritte unserer Mandant*innen und stecken so bereits bei der Mandatsübernahme mitten drin.

Mit diesem Wissen können wir punkten und viel Zeit für Erklärungen sparen. Das ist vor allem bei den #metoo- oder HateSpeech-Angelegenheiten sehr hilfreich, da diese oftmals über Social Media Plattformen starten und ablaufen.

Hierneben zeigen wir uns auch in unserer favorisierten Filmbranche im Medienbereich nahbar und stecken in einem guten Netzwerk aus Filmemacher*innen und weiteren Akteur*innen.

Eure Kanzlei habt ihr vor wenigen Monaten gegründet. Welches Feedback bekommt ihr?​

Das Feedback ist phänomenal. Es reicht von herzzerreißenden Nachrichten von einzelnen Menschen, die zu uns kommen und sich gut aufgehoben fühlen oder einfach dankbar sind, dass sie eine sichere Anlaufstelle haben, zu ganzen Zeitungsartikeln, die unsere Idee an die Öffentlichkeit bringen und uns so ermöglichen, sinnvolle Kooperationen zu starten und andere zu motivieren, es uns nachzutun. Das Ziel ist, ein ganzes Netzwerk zu schaffen, wo alle Akteure*innen für die gleiche Sache kämpfen, um immer mehr für unsere Fokusgruppe abzudecken.

 

Das Wichtigste an dem medialen Feedback und der medialen Präsenz ist aber vor allem, dass es einen Raum gibt für queere Themen, dass auf gesellschaftliche und rechtliche Probleme aufmerksam gemacht wird, dass Diskurs darüber entsteht und mehr gesehen wird. 

Wie sieht Eure Vision einer offenen und gleichberechtigten Gesellschaft aus?​ 

Die Gesellschaft ist offen und gleichberechtigt, wenn es eine Kanzlei wie unsere mit dieser Fokusgruppe gar nicht mehr geben muss.

In unserem Vorgespräch fielen öfter die Begriffe „Freiheit“ und „Verantwortung“ und auch „es bewusst anders machen“. Welche Bedeutung haben diese Begriffe (in der Praxis) für Euch?

Zum einen tragen wir untypischerweise für Anwält*innen unsere politischen Ansichten klar nach außen. Uns liegen unsere Mandant*innen besonders am Herzen, denn es geht um unsere Community und um unsere politischen Einstellungen. Wir nehmen bewusst nur Mandate an, die wir mit unseren Werten vereinbaren können – wollen also verantwortlich mit unseren Kapazitäten umgehen.

Zum anderen herrscht im Rechtswesen noch immer eine gewisse konservative Riege, die sich dagegen wehrt, die Ausbildung der Jurist*innen an das 21. Jahrhundert anzupassen und mehr Freiheiten in der Berufsausübung zu gewähren. Wir loten die Grenzen des Erlaubten hier gerne aus und wollen zeigen, dass eine Kanzlei 2.0 auch elektronisch geführt werden kann und die Arbeitsumstände so endlich verbessert werden. Als Selbstständige können wir so arbeiten wie wir wollen, was endlich auch Freiraum für Ideen und Kooperationen schafft, von denen unsere Fokusgruppe profitiert.

In einer bestehenden Kanzlei gibt es für Anwält*innen meistens ein eigenes Büro, Diensthandy und auch sonst wird sich um viel gekümmert. Wie sah der Anfang Eurer eigenen Kanzlei aus? Was sind „Must-haves“ bei der Kanzleigründung und wie habt ihr die Verantwortlichkeiten unter Euch aufgeteilt?

Es war spannend, die Infrastruktur selbst aufzubauen und zu bemerken, was wir eigentlich wirklich brauchen und was wir uns sparen können. Wir legen mehr Wert darauf flexibel zu sein, als einen Dienstwagen und jede ein eigenes Büro zu haben.

Was wir aber als absolutes „Must-Have“ zum Start einer Kanzlei sehen, ist lediglich ein Laptop, ein perfekter Internetauftritt und ein Drucker. Mehr hatten wir nicht zu Beginn. Mehr muss sich erst mit einer steigenden Anzahl von Mandant*innen ergeben.

Da wir als Team sehr gut funktionieren, arbeiten wir oft auf Zuruf und mit ein paar Tools zur Organisation. Nichtsdestotrotz haben wir einige Schwerpunktthemen und administrative Aufgaben aufgeteilt. Katja übernimmt beispielsweise oft die Kommunikation mit dem Filmbranchennetzwerk und Rebecca betreibt den Instagram-Kanal.

Welchen Rat würdet ihr Jurist*innen zurufen, die sich selbstständig machen möchten?

Vor allem: Nicht lange zögern. Einfach machen und austesten. Nicht von internalisierten Unsicherheiten beunruhigen lassen. Wir sprechen hier nur von persönlichen Erfahrungen: Frauen sind oftmals vorsichtiger und weniger risikobereit. Das ist ein Nachteil, aber auch ein Vorteil, denn neben dem offensichtlichen Nachteil, dass Frauen dadurch weniger wagen und sich zutrauen, sind von Frauen geführte Unternehmen und Start-Ups generell erfolgreicher (heißt langlebiger).

Sucht Euch Unterstützer*innen, Partner*innen und Menschen mit gleichen Visionen. Kommuniziert Euer Vorhaben und bleibt im Austausch für neue Ideen oder Umsetzungsmöglichkeiten.

Welche Juristin hat Euch so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Von Beginn des Jura-Studiums bis hin zum heutigen Tag, begegneten und begegnen wir so vielen tollen Frauen, die uns in vielen Dingen unterstützt und inspiriert haben. Wir könnten hier viele nennen. Besonders tough, mutig und unfassbar hilfsbereit ist eine neue Kollegin, mit der wir sehr oft über strafrechtliche Themen in Austausch gelangen – Antonia Sturma, Strafverteidigerin aus Leipzig. Sie allein hat sich erst kürzlich selbständig gemacht.

Vielen Dank für das Gespräch und die Zeit, die Ihr Euch dafür genommen hast! 

Berlin, 30. Juli 2021. Katja Dunkel und Rebecca Richter haben die Fragen gemeinsam schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Jennifer Seyderhelm.

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