top of page
Foto Frau Dr. Roxin.png

Dr. Imme Roxin im Porträt

„In kleineren Kanzleien setzen sich Qualifikation und Talent besser durch.

Dr. Imme Roxin, Gründungspartnerin bei ROXIN Rechtsanwälte über die Tätigkeit als Strafverteidigerin und ihren besonderen Weg in der juristischen Ausbildung.

Frau Dr. Roxin, Sie sind seit fast vierzig Jahren als Rechtsanwältin tätig und sind nahezu 20 Jahre Partnerin einer der renommiertesten wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzleien Deutschlands gewesen. Was macht für Sie den besonderen Reiz der Tätigkeit als Strafverteidigerin aus?

Der Reiz der Strafverteidigung liegt in der Materie, mit der man es zu tun hat, dem Strafrecht. Das Strafrecht ist ein außerordentlich vielseitiges Gebiet. Es umfasst nicht nur diverse Deliktsgruppen, wie zum Beispiel Kapitalverbrechen, Eigentumsdelikte, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und bietet deshalb Einblicke in sämtliche Lebensbereiche und alle Bevölkerungsgruppen. Man lernt außerdem sehr viel über den Menschen. Wir haben in Deutschland zudem eine ausdifferenzierte Strafrechtsdogmatik, was bedeutet, dass man es häufig mit schwierigen und interessanten Rechtsfragen zu tun hat. Ob jemand zum Beispiel wegen Mordes oder fahrlässiger Tötung verurteilt wird, hängt gelegentlich davon ab, ob man bedingten Vorsatz bejahen muss oder nicht doch eher bewusste Fahrlässigkeit anzunehmen ist. Wenn man bedenkt, dass davon unter Umständen „lebenslang“ oder vielleicht eine Freiheitsstrafe auf Bewährung abhängen, dann lastet auf dem Verteidiger eine erhebliche Verantwortung. Es geht eben nicht nur um Geld wie häufig im Zivilrecht. Vielseitig und damit reizvoll ist die Strafverteidigung auch deshalb, weil eine Strafbarkeit nicht selten von zivilrechtlichen, sozialrechtlichen, steuerrechtlichen, insolvenzrechtlichen Vorfragen abhängt oder zumindest Berührungspunkte dazu hat. Ich könnte hier noch zahlreiche weitere Rechtsgebiete nennen, mit denen man es insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht zu tun hat.

Für mich besonders spannend sind Fälle, in denen man Anknüpfungspunkte für die Verteidigung im Verfassungsrecht oder in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) findet. „Strafrecht ist angewandtes Verfassungsrecht“ – dieser Satz ist zutreffend. So beruht die strafrechtliche Rechtsprechung insbesondere zur Tatprovokation im Betäubungsmittelstrafrecht auf dem Rechtstaatprinzip und den Grundrechten sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Auch das „überlange Strafverfahren“ ist aus der deutschen Verfassung und der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR entwickelt worden.

Die Verteidigung in meinem Hauptinteressensgebiet, dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, hat es vielfach mit einem sehr komplexen und umfangreichen Sachverhalt zu tun. Auch das hat seinen Reiz. Denn diese Sachverhalte bieten neben der mühsamen Aufarbeitung auch Chancen. Es kann gerade wegen ihrer Unübersichtlichkeit gelingen, Argumente für den Mandanten aufzuspüren und schon im Ermittlungsverfahren mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu einem Konsens zu kommen. Ein Kollege hat in einem Interview einmal gesagt, Verteidigung sei Kampf. Im möglicherweise spektakulären Kampf in der Hauptverhandlung habe ich den Reiz der Verteidigung nie gefunden.

Wollten Sie schon während der juristischen Ausbildung Strafverteidigerin werden?

Nein. Es war eher im Gegenteil so, dass sich das Strafrecht und die Strafverteidigung im Laufe meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin ergeben haben. Am liebsten wäre ich Richterin am Verwaltungsgericht geworden, weil ich dort die interessanteste Station meiner Referendariatszeit verbracht hatte. Das ließ sich aber mit der von mir angestrebten Halbtagstätigkeit nicht recht vereinbaren. Die Anwaltstätigkeit neben meiner Promotion begann ich in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät. Dort wurde mir bedeutet, dass Strafrecht bei ihnen keine Rolle spiele, sie aber Verwaltungs- und Verfassungsrechtskenntnisse und -interessen gebrauchen könnten. So habe ich lange die Bauträger-Mandanten im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und ggf. auch Verfassungsrecht anwaltlich beraten, eine überaus interessante Tätigkeit, bis dann doch das Strafrecht im Zusammenhang mit der wirtschaftsrechtlichen Beratung zunehmend wichtiger wurde. Diese Entwicklung war sehr dynamisch, denn ich erinnere mich, dass wir nach wenigen Jahren bereits zu Dritt ausschließlich strafrechtlich tätig waren, und zwar wirtschaftsstrafrechtlich.

​​

Würden Sie angehenden Strafverteidiger*innen raten, ihre Karriere in einer bestehenden Kanzlei zu starten oder direkt den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen?

 

Der Weg in die Selbstständigkeit erfordert nicht nur Mut, sondern auch ein gewisses Kapital. Außerdem muss man sich fragen, woher die Mandate kommen sollen, wenn man noch unbekannt ist. Das kann anders sein, wenn man bereits über ein entsprechendes Netzwerk verfügt, dessen Mitglieder gewillt sind, einen „Neuling“, heranzuziehen. Hinzu kommt, dass jede Erfahrung in der Hauptverhandlung fehlt. Ich halte es daher für besser, erst einmal in einer etablierten Kanzlei zu beginnen und sich von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ggf. Rat zu holen, wenn man diesen benötigt.

​​

Welche Rolle spielen für Sie Vorbilder? Hatten Sie selbst ein Vorbild?

Vorbilder haben für mich keine Rolle gespielt. Immerhin erinnere ich mich, dass in Freiburg, wo ich mit dem Jurastudium begonnen habe, unter den damals wenigen Studentinnen von einer promovierten Freiburger Rechtsanwältin, Chefin einer Anwaltskanzlei, gesprochen wurde. Sie hatte ihre Familie, zu der fünf Söhne gehörten, mehrere Jahre lang nach dem zweiten Weltkrieg mit ihrer Anwaltstätigkeit ernährt, weil ihr Mann keine Arbeit hatte. Das fand ich schon damals bewundernswert, würde aber diese Kollegin, die ich gar nicht persönlich kannte, deshalb nicht als Vorbild bezeichnen wollen.

Neben Ihrer beachtlichen Karriere haben Sie auch vier Kinder großgezogen. Dafür haben Sie nach dem Ersten Staatsexamen „pausiert“ und erst zwanzig Jahre später das  Referendariat gemacht. Im Anschluss sind Sie Anwältin geworden, haben nebenbei promoviert und schließlich die Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte mitgegründet. Wenn Sie heute auf die Entscheidung, sich nach dem Ersten Staatsexamen zunächst auf Ihre Familie zu konzentrieren, zurückblicken, sind Sie zufrieden oder würden Sie etwas anders machen?

Mit meiner damaligen Entscheidung bin ich uneingeschränkt immer noch zufrieden, und wüsste auch nicht, was ich anders machen sollte. Das ist vom ex post-Standpunkt aus relativ einfach zu beurteilen, denn schließlich haben Assessorexamen, Promotion und Berufstätigkeit im Großen und Ganzen einen guten Verlauf genommen, so gut, dass ich immer noch Freude an der Mandatsarbeit habe. Der große Vorteil meiner Entscheidung lag darin, dass ich die Zeit in der Familie mit den Kindern entspannt gestalten konnte. Natürlich ergeben sich mit Kindern immer auch Probleme. Es ist aber ein großer Unterschied, ob man nur sie zu bewältigen hat, oder das neben einer Berufstätigkeit tun muss. Die Herausforderungen begannen mit der Entscheidung für den Neustart beziehungsweise das Fördern meiner Juristinnenausbildung. Nach der langen Pause musste ich insbesondere das Zivilrecht und Öffentliche Recht nebst dem dazugehörenden Prozessrecht völlig neu lernen. Das Strafrecht war mir durch die Tätigkeit meines Mannes vertrauter geblieben. Aber systematisch wieder lernen musste ich es auch. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise war aber auch in dieser Lernphase, dass niemand und kein zeitliches Limit mich unter Druck setzte. Selbstverständlich hatte ich gewisse Vorstellungen, wann ich zumindest mit dem Assessorexamen fertig sein wollte. Eine solche Zeit erfordert viel Organisation, Disziplin und Energie, manchmal auch Durchsetzungsvermögen, wenn die familiären Belange zu sehr in den Vordergrund drängen.

Hatten Sie aufgrund Ihrer familiären Verpflichtungen beruflich mit Vorurteilen zu kämpfen?​

 

Nein, berufliche Vorurteile gab es keine. Ich glaube allerdings auch nicht, dass außer ganz wenigen Vertrauten im beruflichen Umfeld irgendjemand meine familiären Verpflichtungen kannte, jedenfalls hat mich niemand danach gefragt.

Haben Sie einen Ratschlag für junge Juristinnen, die berufliche Ambitionen haben, aber dennoch nicht auf Kinder verzichten wollen?​ 

Einen Rat habe ich nicht, nur allgemeine Erwägungen. Man sollte nicht zu lange und zu viel überlegen, sondern beides verbinden. Einen bestimmten Job, eine Karriere, kann man sowieso nicht erzwingen. Insofern muss man seiner Durchsetzungskraft vertrauen. Dabei kann die Familie einen erheblichen Rückhalt bieten. Man lernt sehr schnell, Wichtiges vom Unwichtigen zu trennen und bewertet berufliche Ereignisse anders als ohne Kinder. Ich halte eine zusammenhaltende, miteinander kommunizierende Familie für sehr wichtig, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Familie im herkömmlichen Sinne handelt oder eine der neuen Formen von familiärer Verbundenheit. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Arbeit in der Familie gleichmäßig verteilt wird. Da hat sich aber seit der Zeit, in der meine Kinder heranwuchsen, sehr viel getan, weil bei den Vätern ein Umdenken stattgefunden hat. Und schließlich darf man eines nicht übersehen, was man in der Jugend nicht bedenkt: Im Alter ist nichts so interessant, wie die Kommunikation mit den Kindern und Enkeln, die mitten im Leben stehen.

Sie haben neben Ihrer praktischen Tätigkeit als Anwältin promoviert und zahlreiche wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht. Welche Bedeutung hat für Sie die juristische Promotion heute noch?

Es kommt darauf an, welchen juristischen Beruf man ausüben möchte und selbstverständlich auch darauf, ob man wissenschaftlich interessiert ist. In letzterem Fall würde ich jeder und jedem, der die Zeit für die Promotion erübrigen kann, auch heute noch empfehlen zu promovieren. Denn die Arbeit an einem wissenschaftlichen Thema ist immer eine Bereicherung.

 

Wenn man als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger agieren möchte, würde ich aus den Gründen, die ich bereits bei der Antwort auf Ihre erste Frage genannt habe, eine Promotion für wichtig halten. Zumindest ist großes Interesse an den in der Strafrechtswissenschaft diskutierten Rechtsfragen und entsprechende Beschäftigung damit essenziell. Es gibt im Strafrecht unendlich viele kontrovers diskutierte Rechtsprobleme, die man nicht selten in den bearbeiteten Sachverhalten zugunsten der Mandantschaft auswerten kann.

Worauf achten Sie bei der Einstellung neuer Kolleg*innen besonders?
 
Die Antwort auf diese Frage können Sie bereits teilweise aus dem entnehmen, was ich zu Ihrer vorherigen Frage gesagt habe. Unser Slogan auf der Website im Hinblick auf unser Arbeiten war über Jahre „wissenschaftlich fundiert / praxisorientiert“. Entsprechend bestand bei uns großes Interesse daran, dass Bewerberinnen oder Bewerber promoviert hatten oder dabei waren zu promovieren. Daraus ergibt sich bereits, dass auch zwei gute Examina Voraussetzung waren. Das Wichtigste war aber, dass bereits aus den Bewerbungsunterlagen und dem folgenden Gespräch ein besonders lebhaftes Interesse für das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht, klar hervorging. Ideal war, wenn jemand auch noch Kompetenz im Steuerrecht vorweisen konnte. Je nach der Situation konnte es auch wichtig sein, dass die Bewerber gewisse Erfahrung in der Strafverteidigung hatten. Eine Fachanwaltsbezeichnung war nicht zwingend, aber von Vorteil, insbesondere diejenige aus dem Steuerrecht. Obwohl ich aktuell nicht mehr mit der Einstellung von Kolleginnen und Kollegen befasst bin, gehe ich davon aus, dass das alles heute auch noch so ist.
Ihr Ehemann Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin ist ebenfalls ein angesehener und einflussreicher Rechtswissenschaftler auf dem Gebiet des Strafrechts. Hatten Sie das Gefühl, dass es für Sie deshalb herausfordernder war, sich in diesem Bereich einen eigenen Namen zu machen?
Nein. Ihre Frage ist für mich sehr schmeichelhaft formuliert. Es hat mich nie gestört, dass mein Mann in vielen Ländern der Welt ein einflussreicher und berühmter Strafrechtsprofessor ist und seine Bücher in zahlreiche Sprachen übersetzt werden – spanisch, chinesisch, japanisch, portugiesisch, italienisch. Eine eigene Position ergab sich für mich schon aus der Tatsache, dass mein Mann als Wissenschaftler tätig war und ich in der Praxis. Mein Mann ist nie als Rechtsanwalt aufgetreten und hat, soweit ich mich erinnere, auch nie Gutachten angefertigt. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal liegt darin, dass ich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig bin, wohingegen mein Mann seine dogmatischen Überlegungen und Erkenntnisse grundsätzlich nicht an Sachverhalten aus diesen Rechtsgebieten erläuterte. Hinzukommt, dass auch meine Veröffentlichungen ganz überwiegend das Wirtschaftsstrafrecht und Compliance betreffen und sich weniger mit dogmatischen Fragen befassen.
Wie können angehende Strafverteidiger*innen es schaffen, im Markt sichtbar zu sein und auf sich aufmerksam zu machen?
Insofern kann ich vorrangig nur für mein Arbeitsgebiet sprechen. Gute Arbeit spricht sich herum. Auch Kontakte zu wirtschaftsrechtlichen Kanzleien, im Sozialrecht spezialisierten Kolleg*innen und Steuerberatungen können von Nutzen sein. Veröffentlichungen, die sich mit praxisnahen Themen befassen, werden zudem in den Rechtsabteilungen von Unternehmen gelesen. Interessant sind auch kanzleiinterne Seminarveranstaltungen für Firmen, in denen man für wichtige Themen der Praxis Vorträge halten und die Diskussion leiten kann. Auch sollte man Tagungen besuchen, zum Beispiel die NStZ-Jahrestagung, um Kontakte zu Kolleg*innen zu knüpfen. Wenn Tagungen angeboten werden, die auch für Unternehmen von Interesse sind, bietet die Teilnahme ebenfalls eine Möglichkeit, sich bekannt zu machen, zum Beispiel durch Diskussionsbeiträge.

Das Thema Frauenförderung ist heutzutage allgegenwärtig. Dennoch sind weiterhin die überwiegenden Führungspositionen in Kanzleien, auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, männlich besetzt. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die weibliche Repräsentanz hier zu stärken?

 

Der Feststellung, dass die Führungspositionen in Kanzleien, auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, überwiegend männlich besetzt sind, möchte ich widersprechen. Das gilt wohl nach wie vor für Großkanzleien. In Strafrechtsboutiquen, die auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert sind, fallen mir jedoch mehrere Kolleginnen ein. Sie führen teils eigene Kanzleien, wie Frau Verjans von VBB in Düsseldorf, Frau Prof. Dr. Wittg (Wittig | Köpferl), Frau Dr. Stetter und Frau Dr. Rosskopf (Michalke | Rosskopf) in München, Frau Dr. Schilling (Kempf / Schilling) in Frankfurt, teils sind sie auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Partnerinnen, wie Frau Dr. Wehnert (TDWE) in Düsseldorf oder Frau Dr. Greeve (MGR Rechtsanwälte) in Frankfurt. Außerdem gibt es – abgesehen vom Strafrecht – in den mittelgroßen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien inzwischen zahlreiche Partnerinnen. In weniger großen Einheiten können sich Qualifikation und Talent einer Rechtsanwältin ganz anders durchsetzen als in einer Großkanzlei.

Was dirigistische Maßnahmen angeht, bin ich zurückhaltend. Die 2016 eingeführte Frauenquote für Aufsichtsräte mag zwar dazu geführt haben, dass der Anteil der Aufsichtsrätinnen zugenommen hat. Es ist aber meines Erachtens eher diskriminierend, wenn man sich als Frau nachsagen lassen muss, dass man die betreffende Position über eine Quote erlangt hat. Außerdem lässt sich eine derartige Maßnahme auch nicht auf die freien Berufe, wie die Anwaltschaft, übertragen. Die Situation wird sich meines Erachtens mit der Zunahme der Rechtsanwältinnen, die in den entsprechenden Gremien ihre Interessen durchsetzen, ändern. Hier halte ich zudem Plattformen, wie zum Beispiel breaking.through, für wichtig. Sie bieten jungen Kolleginnen eine Vielzahl von Beispielen, wie es gelingen kann, mit fachlichem Können, Energie und Durchsetzungsvermögen beruflich voranzukommen, wenn man es möchte.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Da kann ich Ihnen keine nennen, was aber nicht hindert, dass ich zahlreiche Juristinnen kenne, die durch Ihren Karriereweg beeindrucken.

 
Vielen Dank für das spannende Interview!

München / Berlin, August 2023. Das Interview führte Kathrin Klose.

Spannende Porträts, die Dich ebenfalls interessieren könnten:

Wida Babakarkhel-Zeifri, LL.M., Regierungsrätin und Referentin der Niedersächsischen Landesregierung, über Frauen in Afghanistan, Studium und Karriere als multikulturelle Juristin in Deutschland und die Tätigkeit als Juristin in der Verwaltung. Weiterlesen

Dr. Jutta Krogull, Geschäftsführerin bei den Arbeitgeberverbänden bayme vbm e.V. und vbw e.V. über die Herausforderungen und die Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder der Arbeitgeberverbände für junge Juristinnen. Weiterlesen

bottom of page