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Ingeborg Rakete-Dombek im Porträt

„Netzwerken ist der Schlüssel! Man muss sich selbst sichtbar machen.“

Ingeborg Rakete-Dombek, Rechtsanwältin und Notarin a.D. in Berlin, über die Gründung ihrer Kanzlei aufgrund eines Berufsverbots, die Tätigkeiten einer Mitherausgeberin einer juristischen Fachzeitschrift und ihr Verständnis von erfolgreichem Netzwerken.

Frau Rakete-Dombek, die Zeitschrift Focus empfiehlt Sie seit Beginn der Umfrage als eine der besten Rechtsanwält:innen auf dem Gebiet des Familienrechts. Was macht aus Ihrer Sicht eine gute Rechtsanwältin aus?​

Eine gute Rechtsanwältin muss sich vorrangig für die Interessen des Mandanten / der Mandantin einsetzen. Dies muss sie manchmal auch mit Nachdruck tun. Sie muss der Mandantschaft aber auch mitteilen, wenn deren Bedürfnisse im Einzelfall nicht erfüllbar sind, weil ihr Anliegen rechtlich nicht umsetzbar ist oder eine Durchsetzung der Interessen aussichtlos wäre. Hierbei muss man natürlich über eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen. Selbstverständlich muss man in der jeweiligen Rechtsmaterie exzellent aufgestellt sowie regelmäßig und umfassend fortgebildet sein. Für mich gehört zu einer guten Rechtsanwältin zudem, dass sie möglichst wenig gerichtlich streiten sollte. Das bedeutet, dass sie nicht um jeden Preis versucht, die Mandantschaft in ein gerichtliches Verfahren zu treiben. Mit einer einvernehmlichen Lösung ist allen Beteiligten besser geholfen. Nicht zuletzt, weil ein gerichtliches Verfahren Geld, Zeit und Nerven beansprucht. Die Eheleute geben damit ihre Souveränität auf und ihre Sache in fremde, unbekannte Hände. Darüber hinaus sind es häufig auch banale Dinge, die nach einer Trennung schnell geklärt werden können. Bewährt hat es sich, wenn man sich mit der Mandantschaft, der gegnerischen Partei und dem / der Kollegen:in an einen Tisch setzt und alle Punkte miteinander bespricht. In einem solchen „Vierergespräch“ lassen sich alle Probleme ansprechen und viele auch lösen.

 

Wichtig ist es zudem, sich mit (betriebs-)wirtschaftlichen Vorgängen auszukennen. Vor allem im Familienrecht ist es notwendig, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen zu beherrschen. Familienrechtlich sind vor allem wirtschaftliche Vorgänge zu beurteilen (Unterhalt, Vermögensausgleich, etc.). Auch um die eigene Kanzlei zu leiten, muss man etwas von Unternehmensführung verstehen. Ein guter Steuerberater ist dabei unverzichtbar. Allerdings muss man selbst verstehen, welche Vorgänge und Bereiche im Geschäftsablauf optimiert werden können und müssen, damit die Kanzlei wirtschaftlich erfolgreich ist.

In Ihren bisherigen Interviews wirken Sie sehr direkt. Hilft Ihnen diese Art bei Ihrer täglichen Arbeit oder stand sie Ihnen auch schon einmal im Weg?

Ich bin wie ich bin und ich mag es – auch bei den Mandanten – authentisch. Aber ja, ich denke, dass mir meine direkte Art bei meiner Arbeit hilft. Die Mandanten schätzen es, wenn man ihnen ganz konkret und unverblümt sagt, dass sie mit diesem oder jenem Anliegen nicht durchkommen werden, manches auch taktisch unklug wäre. Manchmal brauchen die Leute das! Sicherlich kann es sein, dass manche deswegen nach der Erstberatung nicht wiederkommen, was ich dann auch nicht bedauere. Wer nicht mit mir klar kommt, mit dem / der kann ich auch nicht gut zusammenarbeiten.

 

Auch in der Zusammenarbeit mit meinem Team wird meine direkte Art geschätzt. Mit vielen in meiner Kanzlei arbeite ich schon einige Jahrzehnte zusammen.

Bevor Sie Jura studiert haben, absolvierten Sie eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Aus welchem Grund haben Sie damals mit dem Jurastudium gewartet?

Mein damaliger Stiefvater war Rechtanwalt. Ich wusste nach dem Abitur noch nicht, was ich machen sollte. Er riet mir, bei ihm eine Lehre zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten zu machen. So kam es dann auch. Ich wollte auf eigenen Füßen stehen, mein eigenes Geld verdienen. Ich habe gern in diesem Beruf gearbeitet. Nach der Ausbildung habe ich weiterhin in verschiedenen Anwaltsbüros gearbeitet und parallel studiert. Das war eine gute Erfahrung, weil ich viele Kanzleien und deren unterschiedliche Organisation dadurch kennengelernt habe.

Sie haben die Berliner Kanzlei Betz Rakete Dombek 1984 mit Ihrem Studienkollegen Wolfgang Betz gegründet. Was denken Sie, warum viele Jurist:innen vor der Selbstständigkeit zurückschrecken?

Damals hatte ich keine andere Wahl als mich als Rechtsanwältin mit einer Kanzlei selbständig zu machen. Das wissen Sie sicher gar nicht, aber in meiner Generation gab es Berufsverbote auch für Jurist:innen. Die gab es nicht nur in der DDR, sondern auch in der Bundesrepublik. Wolfgang Betz und ich waren während des Studiums und des Referendariats politisch aktiv. Für uns gab es daher keinen Zugang zum Staatsdienst. Die Selbständigkeit hat sich also auch mangels anderer Alternativen ergeben.

 

Meine Erfahrung zeigt, dass viele junge Anwält:innen die Verantwortung, die mit einer Selbständigkeit einhergeht, scheuen. Man muss die Selbständigkeit wichtig nehmen. Das bedeutet, dass man vor allem in den ersten Jahren sehr viel arbeitet. Dazu gehörte auch, dass ich in meiner Anfangszeit erst einmal alle Rechtsgebiete bediente und vom Strafrecht über das Mietrecht und das Ausländerrecht auch das Familienrecht bearbeitete. Die Kanzlei haben wir 1984 gegründet und 1986 ist mein Sohn geboren. Nach drei Monaten Elternzeit bin ich wieder voll eingestiegen und eine Tagesmutter hat die Betreuung bis zum Mittag übernommen. Mein Mann, auch Anwalt, und ich haben uns die Betreuung an den Nachmittagen aufgeteilt, was seinerzeit schon sehr fortschrittlich war. Die Arbeitsbelastung als selbständige Rechtsanwältin ist natürlich eine viel höhere als die einer angestellten Rechtsanwältin. Das ist kein „nine-to-five“-Job! Die jungen Rechtsanwält:innen haben heute oft andere Prioritäten. Ich arbeite mit drei jungen Anwält:innen zusammen. Nicht alle von ihnen wollen auch Partner:innen werden. Die Work-Life-Balance ist heute oftmals wichtiger als eine eigene Kanzlei zu gestalten und zu führen sowie unabhängig und selbständig zu sein und mit dem Anstieg der Bekanntheit auch besser zu verdienen.

 
Der Anteil weiblicher Rechtsanwältinnen lag in Deutschland 2021 lediglich bei 34 %. Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Geschlecht für Ihre Mandant:innen schon einmal eine Rolle gespielt hat?

Dass der Anteil der Rechtsanwältinnen noch immer so gering ist, liegt sicherlich daran, dass die Arbeitsbedingungen, die Frauen in der Anwaltschaft vorfinden, nicht gut und nicht mehr zeitgemäß sind. Hier ist sicherlich ein Wandel zu anderen Arbeitsbedingungen nötig.

Ich hatte einen Fall als Strafverteidigerin zu Beginn meiner Laufbahn als Rechtsanwältin. Der Angeklagte wählte mich für seine Verteidigung in seinem Missbrauchsprozess aus, weil er meinte, in einem solchen Fall sei es taktisch klüger und vorteilhafter von einer Frau verteidigt zu werden. Ansonsten erinnere ich mich, dass es in den 1980er Jahren eine Bewegung gab, in der Frauen lieber zu Rechtsanwältinnen gingen. Ich grenzte mich aber recht schnell davon ab.

Ich bin nicht die Art Rechtsanwältin, die die gute Freundin der Mandantin sein will. Aber ich bin sicher, dass das einige Frauen brauchen oder wünschen und deswegen eher eine Rechtsanwältin für ihre familienrechtliche Angelegenheit auswählen. Ich komme mit männlichen Mandanten oft besser zurecht und mein Klientel ist auch in der Mehrheit männlich.

 

Sie sind eine der bekanntesten Berliner Scheidungsanwältinnen. Welchen Tipp geben Sie selbstständigen Rechtsanwält:innen, die an ihrer eigenen Sichtbarkeit arbeiten möchten?

 

Unabhängig von der Werbewirksamkeit meines Geburtsnamens ist Netzwerken der Schlüssel! Ich war und bin immer schon engagiert, zum Beispiel im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) und Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Man muss sich selbst sichtbar machen, indem man aktiv wird und sein Büro auch verlässt. Das ist meiner Erfahrung nach effizienter für die Mandant:innenakquise. Ich bekomme viele Mandate über Wirtschaftskanzleien, die mich empfehlen. Damit es so funktioniert, müssen die Kolleg:innen einen aber erstmal kennen.

 

Nicht zwingend, aber hilfreich ist auch ein Ehrenamt und der Besuch vom Deutschen Anwaltstag oder Ähnlichem. Meiner Meinung nach gelingt gutes Netzwerken nicht ausschließlich über das Internet und die sozialen Medien. Es ist wichtig, mit den Menschen persönlich zu sprechen und sich auszutauschen. Auch meine zahlreichen Veröffentlichungen oder die Tatsache, dass ich selbst Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwält:innen im Familienrecht halte, ist mit Sicherheit für meinen Bekanntheitsgrad nützlich.

Bis vor drei Jahren waren Sie neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin viele Jahre Notarin. Warum haben Sie sich dazu entschlossen, neben der damaligen Anwaltstätigkeit auch Notarin zu werden?​ 

Die Zulassungsordnung für Notar:innen in Berlin stand seinerzeit kurz vor einer Änderung dergestalt, dass fortan für die Zulassung ein "drittes Staatsexamen" bestanden werden muss, was sehr aufwändig sein würde. Offen gestanden drängte mein Mann mich deshalb zu diesem Schritt, wofür ich sehr dankbar war. Er hatte Recht: Die Tätigkeit als Notarin passte zu diesem Zeitpunkt viel besser zu mir als das Strafrecht, was ich dann auch wegen unseres Sohnes aufgab. Die Betreuung unseres Sohnes, der 1990 gerade vier Jahre alt war, erforderte eine gewisse Planbarkeit. Bei den Strafverfahren konnte man nie genau abschätzen, wann ein Gerichtstermin endete. Die Beurkundungstermine hingegen waren gut planbar. Ich habe mich dann auf Eheverträge spezialisiert. Das entsprach mir auch in der Hinsicht, dass ich als Familienrechtsanwältin bereits genau wusste, wie Streit durch gute vertragliche Regelungen am besten vermieden werden kann.

Was macht den Beruf der Notar:in spannend? Schließlich hört man oft, dass die Hauptaufgabe einer Notarin oder eines Notars darin besteht, Verträge vorzulesen?

Das kann man nicht so sehen. Es hängt sicher stark davon ab, was man als Notarin inhaltlich hauptsächlich macht. Wir waren in meiner Kanzlei drei Notar:innen und wir haben die Arbeit thematisch untereinander aufgeteilt. Grundstückskaufverträge sind eher textbausteinlastig und das Gesellschaftsrecht war nicht mein Ding. Ich habe hauptsächlich die Bereiche bearbeitet, die thematisch mit meiner Arbeit als Familienrechtsanwältin korrelierten. Das war eine schöne Verbindung meiner Tätigkeit als Anwältin mit meiner Tätigkeit als Notarin. Scheidungsfolgevereinbarungen und Eheverträge sind juristisch sehr anspruchsvoll. Es war eine besondere Herausforderung für mich, Eheverträge so zu gestalten, dass sie gerichtlich nicht angreifbar sind. Und mir gefiel die Zusammenarbeit mit den Menschen, die als Urkundsbeteiligte zu mir kamen, sehr.

Das Familienrecht gilt teilweise als sehr emotional und ist Ihrer Aussage nach auch noch ziemlich anstrengend. Wieso konnten Sie sich trotzdem für das Familienrecht begeistern?

Das Attribut „emotional“ trägt das Familienrecht meiner Meinung nach zu Unrecht, denn es handelt sich um harte Juristerei. Gerade wenn es um Ehescheidung, Unterhaltsrecht oder den Versorgungsausgleich geht, ist die Bezeichnung „wirtschaftlich“ treffender. In diesen Bereichen müssen Daten erhoben, Gutachten beschafft und Wirtschaftlichkeitserwägungen getroffen werde. Darüber hinaus bin ich als Person nicht die Ansprechpartnerin für die emotionale Bewältigung, die häufig mit solchen Streitigkeiten – insbesondere wenn Kinder im Streit sind – einhergeht. Sicherlich sind einige Mandant:innen gekränkt. Diese Kränkung kann sich dann in der wirtschaftlichen Auseinandersetzung und auch im Streit um die Kinder widerspiegeln: Zum Beispiel indem die betreffende Person sich komplett verwehrt, jede Art von Unterhalt zu zahlen, obwohl dies nach dem Gesetz unumgänglich ist. Hier reicht aber meist eine rechtliche Belehrung meinerseits aus. 

Tatsächlich emotional ist das Kindschaftsrecht. Ich war viele Jahre auf diesem Gebiet tätig. Mittlerweile nehme ich derartige Mandate nicht mehr an. Diesen Teil, der vieler Kapazitäten bedarf, überlasse ich jetzt meinen jüngeren Kolleg:innen.

Sie waren viele Jahre Mitherausgeberin der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) und sind heute noch Mitherausgeberin der Neue Zeitschrift für Familienrecht (NZFam). Was sind Ihre konkreten Aufgaben als Herausgeberin?

Ich bin besonders stolz darauf, viele Jahre Mitherausgeberin der NJW gewesen zu sein. Damals rief mich der Präsident des DAV an und sagte: „Setz Dich. Wir wollen Dich als Mitherausgeberin der NJW benennen.“ Das war ein echter Hammer! Da musste ich mich wirklich setzen. Ich war dann die erste Frau in dem Herausgebergremium.

 

Als Mitherausgeberin trifft man sich mindestens einmal im Jahr und bestimmt die Schwerpunkte für die Zeitschrift, die für das folgende Jahr relevant sein sollen. Die publizistischen Leitlinien werden festgelegt. Mir persönlich ist es wichtig, dass die juristischen Fachaufsätze einen festen Bestandteil bilden. Mir ist aufgefallen, dass verstärkt von jüngeren Jurist:innen nur die Rechtsprechung zitiert wird und Aufsätze an Relevanz verlieren. Das ist schade und bedenklich, denn diese rechtsprechungsfixierte Denkweise schafft eigenes Denken und damit juristische Gedankenvielfalt ab. Deswegen sind meines Erachtens auch Urteilsanmerkungen von besonderer Wichtigkeit für die juristische Meinungsbildung.

Sie haben viele Aufsätze publiziert und wirken außerdem in Fachkommentaren mit. Warum hat es Sie damals nicht in die Wissenschaft gezogen?​ 

Ach nein, die Wissenschaft ist nicht mein Metier. Dafür bin ich nicht genau genug. Ein juristisches Thema wissenschaftlich zu erarbeiten, fällt mir nicht leicht. Das strengt mich schon an. Deshalb zieht es mich nicht in die Wissenschaft. Ich kenne einige Professor:innen und habe diese stets bewundert. Für mich ist die Arbeit mit Menschen wichtiger. Und ich mag die praktische Seite meiner Arbeit.

Sie erwähnten, dass Sie ehrenamtlich die Leiterin Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht waren und jetzt in den Ausschüssen Anwaltsethik und Anwaltskultur sowie im Ausschuss Familienrecht im DAV tätig sind. Welche typischen Aufgaben gehen mit diesem Engagement einher?

Meine Arbeit im DAV hat mir immer viel Spaß gemacht. Die Familienrechtler:innen und die Arbeitsrechtler:innen bilden die beiden größten Fachanwaltschaften. Die Arbeitsgemeinschaften sind für die Kolleg:innen und mich eine hervorragende Plattform, um sich auszutauschen und fortzubilden. Ich habe seinerzeit, als ich die Leitung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht übernommen habe, den Aufbau und die Gestaltung der Internetpräsenz vorangebracht. Auch die Erarbeitung eines Corporate Designs gehörte dazu. Vieles von dem, was ich damals mit entwickelt hatte, ist heute noch unverändert. Die ehrenamtliche Arbeit umfasst die organisatorische und inhaltliche Führung der Arbeitsgemeinschaft, die seinerzeit über 7.000 Mitglieder hatte. Hierzu gehört zum Beispiel die Planung von Tagungen und Fortbildungsreisen. So gibt es seit Gründung der AG FamR jedes Jahr die Herbsttagung und eine Tagung, die in Südtirol sowie eine Ski-Fortbildung, die in Warth stattfindet. Beliebt ist auch die jährliche Griechenlandtagung. Bei all diesen Reisen kommt man für je eine Woche sechs Stunden am Tag zusammen, bildet sich fort und tauscht sich in der verbleibenden Freizeit unter Kolleg:innen aus. Auch das ist Netzwerken.

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte?

Zunächst denke ich an Rechtsanwältin Jutta Wagner aus Berlin. Wir haben gemeinsam studiert und waren schon damals aktiv. Sie ist ehemalige Präsidentin des djb und hat dort viele Fortschritte vor allem für die jüngeren Juristinnen initiiert. Dann fällt mir noch Dr. Renate Jaeger, zuletzt Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und davor Richterin am Bundesverfassungsgericht, als Vorbild ein. Außerdem ist Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt eine inspirierende Frau: Sie war Ministerin in Hessen, Richterin am Bundesverfassungsgericht und später Vorstandsmitglied bei der Daimler AG und der Volkswagen AG.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Berlin, 5. August 2022. Das Interview führte Dr. Stefanie Schweizer.

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