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Ingrid Yeboah, LL.M. im Porträt

„Die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, sehe ich als Chance, sich frei zu entfalten.“

Ingrid Yeboah, LL.M., berichtet im Interview über Repräsentanz als Schlüssel zu mehr Diversität und ihren beruflichen Weg, der sie über die Musikbranche zur selbstständigen Einzelanwältin im Medienrecht geführt hat.

Ingrid, Du arbeitest als selbstständige Einzelanwältin im Urheberrecht, Medienrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz. Was fasziniert Dich an diesen Rechtsgebieten?

Die Zusammenarbeit mit kreativen Menschen. Ich habe eine sehr hohe Musikaffinität, daher interessiert mich die dahinterstehende Branche.

Nach dem Zweiten Staatsexamen hast Du Jura erstmal den Rücken gekehrt und als Künstlermanagerin gearbeitet. Wie kann man sich Deine Tätigkeit in der Musikbranche vorstellen?

Ich war zunächst in der Musikabteilung einer Künstlermanagementagentur tätig. Später kam auch die Betreuung von Schauspieler*innen, Moderator*innen, Influencer*innen und TV-Expert*innen hinzu. In der Musikabteilung war es so, dass wir Musiker*innen unterschiedlicher Karrierestufen gemanaged haben. Musiker*innen, die bereits Alben veröffentlicht hatten und demzufolge eine gewisse Bekanntheit aufwiesen, haben wir dabei unterstützt, diesen Status aufrecht zu erhalten. Es ging um Planung und Konzeption des nächsten Albums, Planung und Durchführung von Tourneen, Kooperationen im Werbebereich, etc.

 

Ich hatte auch viel mit Musiker*innen zu tun, die erst ihren Einstieg in die Musikbranche suchten. Diesbezüglich haben wir überlegt, wie man sie*ihn platzieren kann, d.h. ein Alleinstellungsmerkmal herauszuarbeiten, welches es dem*der Musiker*in ermöglicht, unverkennbar zu sein. Denn sich in der Musikbranche zu etablieren, heißt leider nicht nur eine gute Stimme zu haben bzw. gute Songs schreiben zu können. Sobald das Konzept und Demoversionen standen, sind wir damit an die entsprechenden Labels herangetreten. 

Im Anschluss daran hast Du einen LL.M. im Immaterialgüterrecht in Berlin gemacht. Warum hast Du Dich entschieden, nach langjähriger Berufserfahrung noch einmal einen Master zu machen und wie hast Du diese Zeit erlebt?

Den LL.M. habe ich berufsbegleitend gemacht. Erst im Anschluss entschied ich mich, meinen Job zu kündigen. Nach vier Jahren Tätigkeit als Künstlermanagerin war ich gesundheitlich sehr angeschlagen. Bei mir ist eine Autoimmunkrankheit diagnostiziert worden, die womöglich durch den ganzen Stress ausgelöst wurde.

 

Einschneidende Ereignisse im Leben führen meistens dazu, dass man alles Bisherige Revue passieren lässt und überdenkt. So war es auch bei mir: Das Urheber- / Medienrecht interessierte mich schon während meines Jura-Studiums, aber damals gab es keinen Schwerpunkt, sondern lediglich ein Seminar. Als einzige Juristin in der Agentur wurde ich von Beginn an mit der Vertragsgestaltung konfrontiert. Mir fehlte zu dem Zeitpunkt noch die entsprechende Expertise. Leider gehöre ich nicht zu den Menschen, die sich Rechtsgebiete autodidaktisch aneignen können.

 

Somit sah ich mich nach Weiterbildungsmöglichkeiten um. Anfangs dachte ich daran, einen Fachanwaltslehrgang zu besuchen, nur war ich nicht sicher, ob ich als nichtzugelassene Anwältin problemlos teilnehmen konnte. Per Zufall stolperte ich dann auf den LL.M. für Immaterialgüterrecht und Medienrecht der Humboldt-Universität zu Berlin. Ich fand ihn sehr spannend, da er zum einem die Fachanwaltslehrgänge für Urheber- und Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz beinhaltete und zum anderem die Semester auch einzeln belegbar waren.

Für mich kam zu Beginn auch nur das Semester für Urheber- und Medienrecht in Frage. Als ich dann mittendrin war und Freude daran gefunden hatte, Theorie mit Praxis zu verbinden, habe ich entschieden, das gesamte Studium zu absolvieren.

Mir hat Jura zum ersten Mal Spaß gemacht und vor allem Sinn ergeben, da ich tatsächliche Sachverhalte aus meiner Künstlermanagementtätigkeit ins Juristische übersetzen konnte.

Ohne praktische Erfahrung im Anwaltsberuf hast Du Dich direkt selbstständig gemacht. Wie verlief der Entscheidungsprozess bis dahin?​

Ich habe nicht alleine gegründet, sondern mit einer damaligen Kommilitonin des LL.M. Wir haben uns während des Masters intensiv ausgetauscht und über Träume und Wünsche gesprochen. Da fiel bei ihr in einem Nebensatz der Wunsch, eine eigene Kanzlei zu führen. Das war damals für mich utopisch. Mir war zwar klar, dass ich meinen Job als Künstlermanagerin aufgeben möchte. Aber in mir verwurzelte sich eher die Idee, in einer Rechtsabteilung eines Labels oder einer Filmproduktion zu arbeiten.

Als ich dann mit einer Freundin sprach und wir uns über mögliche Zukunftsperspektiven austauschten, erinnerte ich mich an die Worte meiner Kommilitonin und brachte es zur Sprache. Daraufhin kam sie direkt mit dem Vorschlag bzw. der Idee, warum ich mich nicht selbstständig mache. Aufgrund meiner Erfahrung als Künstlermanagerin und der Kontakte, die ich aufgebaut habe, wäre der Einstieg ein leichter. Als ich den Gedanken weiterführte und eine Nacht darüber schlief, beschäftigte mich die Idee immer mehr. Ich beschloss, meine Kommilitonin zu fragen, ob sie nicht Lust hat, mit mir zu gründen. Ein Tag später erhielt ich direkt ein positives Feedback und die Dinge nahmen ihren Lauf.

Da meine Kommilitonin zum damaligen Zeitpunkt bereits Erfahrung in einer Kanzlei sammeln konnte und ich mit der Vertragsgestaltung weitestgehend vertraut war, haben wir uns super ergänzt.

Die Kanzlei haben wir zunächst bei mir angemeldet und uns regelmäßig getroffen, um einen Businessplan und Ziele (Klientel, Umsatz, Ausrichtung) festzuhalten.

Langsam haben wir die Idee dann auch innerhalb unseres Freundes- und Bekanntenkreises gestreut und sind ausnahmslos auf positives Feedback gestoßen. Das war für mich sehr überraschend. Ich hatte die Erwartung, dass es für viele nicht nachvollziehbar ist, da es bereits einige Kanzleien gibt und dann noch Selbständigkeit…aber Gegenteiliges war der Fall!

Eine weitere Kommilitonin, die in einer Großkanzlei tätig war, trat dann mit einer sehr spannenden Anfrage an uns heran: Dabei handelte es sich um ein Label, welches rechtliche Unterstützung im Tagesgeschäft benötigte und dabei offen für junge Kanzleien aus dem Medienbereich war. Nachdem wir dort gemeinsam vorstellig waren, einigten wir uns auf eine Zusammenarbeit von 20 Stunden pro Woche.

 

Für uns war das super. Wir haben unsere Jobs aufgegeben und ein kleines Büro innerhalb einer Bürogemeinschaft angemietet.

 
Was sind für Dich die größten Chancen und Schwierigkeiten beim Gründen gewesen?

Die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, sehe ich als Chance, sich frei zu entfalten. Der Alltag kann selbstständig gestaltet werden und es gibt niemanden, der einem etwas vorschreibt.

 

Schwierigkeiten sehe ich weniger. Ich denke nur, dass man sich vor der Gründung bewusst werden muss, was es bedeutet. Denn man gründet nicht nur eine Anwaltskanzlei, sondern ein Unternehmen. Das heißt, dass neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit auch Akquise, Buchhaltung, Infrastruktur eine Rolle spielen und ggf. auch mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Bearbeitung eines Mandats.

 

Ich bezeichne mich als introvertierte Person, aber mit der Gründung bin ich aus meiner Komfortzone herausgetreten, habe regelmäßig Netzwerkveranstaltungen besucht und dadurch Mandate akquirieren können.

Dein Weg vom Jurastudium über die Musikbranche bis hin zur Medienrechtsanwältin wirkt sehr stimmig. Gab es Zweifel auf diesem Weg und wie bist Du mit diesen umgegangen?​

Ja, bei mir gab es bei der „Abzweigung“ in die Musikbranche Zweifel. Ich dachte, es gäbe keinen Weg zurück, wenn ich diesen Weg einschlage. Das hat mich anfangs beschäftigt. Jedoch habe ich meinem Bauchgefühl vertraut und es dann einfach gemacht. Für mich hat es sich damals richtig angefühlt und es war in dem Moment abwegig, jemals als Juristin, geschweige denn Anwältin, tätig zu sein.

Im Jurastudium wird Studierenden suggeriert, dass ihr beruflicher „Erfolg“ maßgeblich vom Prädikatsexamen abhängt. Du sprichst offen darüber, dass Du nicht zwei Mal eine vollbefriedigende Note („VB“) hast. Was gibst Du Studierenden diesbezüglich mit?​ 

Zunächst fließen in die Examensnote viele Faktoren ein. Wir wissen, dass man sich nicht auf alle Bereiche umfassend vorbereiten kann. So kann es sein, dass man während der Prüfung auf Inhalte stößt, die im Rahmen der Vorbereitung nur stiefmütterlich bearbeitet wurden. Manche leiden an Prüfungsangst, etc. Somit ist das Ergebnis auch mit Glück verbunden. Das vorweg.

 

Wenn man also nicht zwei VB vorweisen kann, heißt es erstmal nicht, dass man keine gute Juristin / Anwältin werden kann. Wichtig ist, dass man Interesse hat, diesen Beruf auszuüben. Zudem kann man auch immer mit Weiterbildungsmöglichkeiten punkten. Wenn man sich bei mir bewirbt, sind mir die Interessen wichtiger als die Note. Ich habe mittlerweile drei Bewerbungen erhalten und kann noch nicht mal sagen, welche Examensnote in der jeweiligen Bewerbung aufgeführt wurde. Darum geht es nicht. Wenn man für etwas brennt, Spaß und Leidenschaft mitbringt, dann ist ein VB nicht maßgeblich. Das Werkzeug für die juristische Arbeit hat man bereits mit dem Bestehen des Examens bewiesen.

 

Darüber hinaus schadet es nie, bereits während des Studiums Kontakte zu knüpfen, in Kanzleien zu arbeiten, um so einen beruflichen Einstieg zu erleichtern.

Als Frau mit Migrationsgeschichte bist Du während der juristischen Ausbildung wenigen Menschen mit ähnlicher Lebensgeschichte begegnet. Wie bist Du damit umgegangen? Hast Du das Gefühl, dass die Jurabranche heute diverser aufgestellt ist?

Ich habe Anfang 2000 studiert. Ich war damals die einzige Schwarze Jurastudentin. Es gab viele Erasmus-Student*innen, aber keine*r, der*die wie ich in Deutschland sozialisiert war. Da ich auch in der Schule die einzige Schwarze gewesen bin, war es nicht überraschend. Dennoch haben mich meine Kommiliton*innen eingeschüchtert. Viele kamen aus Anwaltsdynastien oder waren politisch sehr aktiv, während ich aus einer „Arbeiterfamilie“ stamme und während meines Studiums nebenbei gekellnert habe. Ich habe mich nie gleichwertig gefühlt und das geht mir teilweise noch heute so, wenn ich unter Anwält*innen bin. Das ist wohl ein Makel, den ich immer mit mir tragen werde.

 

Ich denke, dass es heute mehr Anwält*innen mit Migrationsgeschichte gibt, aber nach wie vor wenig Schwarze Anwält*innen, zumindest in meinem Kosmos. Ich kann die mir bekannten an zwei Händen abzählen. Mit den meisten bin ich auch vernetzt.

Was könnte zu mehr Diversität im Jurastudium, aber auch in der Jurabranche insgesamt, beitragen?

Repräsentation. Je mehr Jurist*innen mit Migrationsgeschichte entscheidende Positionen bekleiden, desto mehr werden ihnen folgen. Dazu fällt mir der Spruch ein „You can´t be what you can´t see“- Marian Wright Edelman.

 

Denn auch ich habe innerhalb meiner Familie erleben müssen, dass die Entscheidung, Jura zu studieren, kontrovers aufgenommen wurden. Das lag auch an der Tatsache, dass ihnen keine schwarzen Jurist*innen in Deutschland bekannt waren.

Was treibt Dich an, also wofür stehst Du jeden Morgen auf?

Ich freue mich jeden Morgen auf mein Büro, den Blick auf die Friedrichstraße. Ich liebe ihn!

Gibt es etwas, dass Du rückblickend anders machen würdest? Welchen Rat würdest Du Deinem früheren Ich gerne geben?

Ich würde nichts anders machen wollen, da ich sonst nicht da stehen würde, wo ich jetzt stehe. Ich würde meinem früheren Ich vielleicht mitgeben, nicht zu sehr zu grübeln und selbstbewusster zu sein und auf die getroffenen Entscheidungen zu vertrauen.

Im Vorgespräch hast Du erzählt, dass Netzwerken sehr essentiell ist, wenn man als Einzelanwältin arbeitet. Was ist Deine Strategie beim Netzwerken?

Für mich ist das Netzwerken essentiell. Ich habe es für mich als Marketingtool entdeckt. Ich weiß, dass es nicht für jeden etwas ist. Manche veröffentlichen Artikel oder lehren.

 

Ich habe mir zu Beginn der Gründung Veranstaltungen herausgesucht, zu denen ich allein hingehen konnte, da es mir wichtig war, mit Leuten ins Gespräch zu kommen. Dazu ist man eher motiviert, wenn man eine Veranstaltung alleine besucht. Aber in Berlin gab es Veranstaltungen mit „Speeddating“-Charakter. In diesen konnte man seinem Gegenüber innerhalb weniger Minuten sein Unternehmen vorstellen. Davon war ich begeistert und konnte sehr viele neue Kontakte und auch das ein oder andere Mandat mitnehmen.

Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?

Krystyna Okoye-Montis. Sie ist selbst Schwarz, Richterin am Arbeitsgericht.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Berlin, 2. Mai 2022. Ingrid Yeboah, LL.M., hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Jennifer Seyderhelm.

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