Lojain Al Holu im Porträt
„Ich bin unglaublich froh, dass ich mutig für die Station gekämpft habe, denn es hat sich sehr gelohnt.“
Lojain Al Holu, ehemalige Rechtsreferendarin am OLG Schleswig darüber, wie sie sich ihre Wahlstation in Namibia gerichtlich erkämpft hat.
Lojain, nach einem Praktikum in einer Kanzlei in der neunten Klasse wolltest Du eigentlich Anwältin werden. Jetzt strebst Du eine Karriere im Bereich Internationales und Entwicklungszusammenarbeit an. Woher kam der Wandel?
Ich finde den Beruf als Anwältin weiterhin spannend und kann mir auch gut vorstellen, dass ich diesen für einige Jahre ausüben werde. Dennoch habe ich festgestellt, dass ich mein juristisches Wissen auch auf anderen Ebenen einsetzen kann, die mir zuvor nicht so bekannt waren. Mich faszinieren daher auch Berufe, die eine Verzahnung von Recht und Politik, insbesondere im internationalen Umfeld, beinhalten.
Du hast im Referendariat eine Station in der Zentrale im Auswärtigen Amt absolviert und Dich dann für die Wahlstation erfolgreich bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beworben. Wieso hast Du Dich für Namibia als Einsatzort entschieden?
Namibia ist ein Land, das sich im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten seit der Unabhängigkeit zu einer stabilen Demokratie entwickelt hat. Dennoch hat es mit entwicklungshemmenden Problemen zu kämpfen, die sich vor allem in der hohen Arbeitslosigkeit widerspiegeln. Da hat es mich gereizt, vor Ort zu sehen, wie die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hiergegen vorgeht. Es kam mir jedoch auch nicht unbedingt auf Namibia als Einsatzort an, sondern mir ging es vor allem darum, die Deutsch-Afrikanische Zusammenarbeit kennenzulernen.
Leider hat Dir das OLG Schleswig aber einen Strich durch die Rechnung gemacht und deine Zuweisung abgelehnt. Mit welcher Begründung?
Ich hatte meinen Antrag auf Zuweisung im September 2020 gestellt. Normalerweise stellt die Zuweisung eine reine Formalität dar. Zu dem Zeitpunkt war Namibia wegen der Covid-19-Pandemie als Risikogebiet eingestuft. Daher gab es eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen seitens des Auswärtigen Amts. Das OLG lehnte den Antrag wegen der Reisewarnung ab und begründete dies damit, dass es seine Fürsorgepflicht ausübe und zudem die Gefahr bestehe, dass sich der Ablauf der Ausbildung verzögern könne.
Gegen diese Ablehnung hast Du Dich gerichtlich gewehrt. Was hat Dich dazu bewegt, diesen Schritt zu gehen?
Ich fühlte mich ungerecht behandelt. Zum einen fand ich die Begründung des OLG nicht nachvollziehbar. Denn die Reisewarnung galt für „nicht notwendige, touristische Reisen“. Meines Erachtens stellt aber eine Referendariatsstation, die ein Teil der Ausbildung ist, keine „nicht notwendige, touristische Reise“ dar. Weiterhin fand ich es nicht geboten, die Fürsorgepflicht, die das OLG wohl zu dieser Entscheidung bewegt hat, gegen meinen Willen auszuüben. Schließlich bestand die Gefahr, an Covid-19 zu erkranken ja auch in Deutschland. Eine etwaige Verzögerung des Ablaufs der Ausbildung habe ich auch nicht gesehen, denn auch in Deutschland hätte ich im Falle einer Erkrankung in Quarantäne gemusst.
Zum anderen war diese Wahlstation für mich ein wichtiger Teil meiner juristischen Ausbildung. Da ich mir eine Karriere im internationalen Bereich gut vorstellen kann, war es für mich wichtig, Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Ich hatte leider in der Vergangenheit nicht die Gelegenheit gehabt, ein Praktikum oder ein Semester im Ausland zu absolvieren. Daher empfand ich die Wahlstation als große Chance, um mich beruflich weiterentwickeln zu können.
Mit welchen Herausforderungen sahst Du Dich dabei konfrontiert?
Die Wahlstation stand im Januar 2021 an. Davor musste ich aber die schriftlichen Klausuren im Dezember schreiben. Die Auseinandersetzung mit dem OLG fand daher mitten in meiner Examensvorbereitung statt. Den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz habe ich im Oktober 2020 und somit zwei Monate vor dem Examen gestellt. Es war eine unglaubliche Belastung, sich sowohl mit der Examensvorbereitung als auch mit dem Gerichtsverfahren gleichzeitig zu befassen. Zudem kam natürlich dazu, dass ich nebenbei trotzdem meinen Auslandsaufenthalt für den Fall des Obsiegens planen musste. Dazu gehörte der Visumsantrag bei der Botschaft, Flug- und Unterkunftsbuchung, etc., die jedoch auch mit einer Unsicherheit verbunden waren.
Ich fand es sehr schade, dass das OLG mich dabei nicht unterstützt, sondern mir diesen Weg, im Gegenteil, noch sehr erschwert hat. Die Covid-19-Pandemie hatte ohnehin in vielen Bereichen negative Auswirkungen auf unsere Ausbildung. Daher hätte ich es angemessen gefunden, wenn das OLG die Referendar*innen wenigstens auf eigenes Risiko ins Ausland gelassen hätte.
Wie ging das Ganze weiter?
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mir dann im November 2020 Recht gegeben. Das OLG hat jedoch zwei Tage vor den schriftlichen Klausuren Beschwerde eingelegt. Ich musste mich dann anwaltlich vertreten lassen und das Verfahren wurde in zweiter Instanz fortgesetzt. Kurz vor Weihnachten kam dann der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, in dem die Beschwerde zurückgewiesen wurde.
Letztendlich hat glücklicherweise hat alles geklappt und Du konntest deine Koffer packen und nach Namibia reisen. Kannst Du uns erzählen, in welches Projekt Du dort eingespannt warst?
Ich war im Projekt für Förderung von Unternehmens- und Finanzdienstleistungen in Namibia. Die GIZ unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) das namibische Ministerium für Industrialisierung und Handel (MIT) sowie das namibische Ministerium für Finanzen (MOF) im Rahmen des Projekts. Dabei besteht das Projekt aus zwei Komponenten, bei denen es zum einen um die Förderung des Privatsektors und zum anderen um die Entwicklung des Finanzsystems für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) geht.
Inwiefern waren im Rahmen deiner Tätigkeit im Projekt spezifisch juristische Aspekte von Belang?
Ich war überwiegend in der Komponente für Förderung der Unternehmensdienstleistungen tätig. Dabei soll das Projekt Wachstumsstrategien für bestimmte Industriesektoren, die typisch für Namibia sind, entwickeln und den Zugang zu den Unterstützungsdiensten verbessern. Hierzu gehörte z.B. auch die Gesetzesform von Unternehmensrechten. Meine Hauptaufgabe bestand darin, die „Business and Intellectual Property Authority Namibia“ (BIPA) als nachgeordnete Behörde des MIT juristisch zu unterstützen. Hierzu zählte unter anderem eine Analyse, inwiefern die namibischen Gesetze für geografische Herkunftsangaben mit deutschem, europäischem und internationalem Recht vergleichbar sind und ob diese verbesserungsbedürftig sind. Weiterhin unterstütze ich das Projekt bei einigen Vergabeverfahren.
Wie sah ein typischer Arbeitstag dort für Dich aus?
Ich habe überwiegend im Home-Office gearbeitet, auch wenn das Arbeiten im Büro grundsätzlich erlaubt war. Dabei hatten wir jeden Morgen um 8.30 Uhr eine Online-Teambesprechung, an der ich entweder von zu Hause oder vom Büro aus teilgenommen habe. Danach widmete ich mich meinen Aufgaben. Der Arbeitstag ging bis ca. 17.30 Uhr, wobei ich je nach Umfang der Aufgaben auch mal länger gearbeitet habe. Es fanden viele Besprechungen mit dem Team oder mit den Partnerorganisationen statt, teilweise online, aber auch teilweise vor Ort.
Wie hast Du den Umgang mit der Pandemie und deren Auswirkungen in Namibia empfunden?
Das öffentliche Leben in Namibia war nicht lahmgelegt. Dennoch erinnerten das ständige Masken-Tragen, weitere Hygienemaßnahmen sowie die nächtliche Ausgangsperre ständig daran, dass auch Namibia von der Pandemie betroffen ist. Die Infektionszahlen waren jedoch nicht besonders hoch, so dass die Lage deutlich entspannter war als in Deutschland.
Konntest Du trotzdem mit Menschen vor Ort in Kontakt kommen?
Ja, das war mit Einhaltung der Corona-Maßnahmen möglich. Trotz überwiegender Arbeit im Home-Office habe ich mich öfters mit Kolleg*innen zum Mittagessen oder nach der Arbeit verabredet. Dabei bin ich nicht nur mit deutschen Kolleg*innen oder Expats in Kontakt gekommen, sondern vor allem auch mit Locals. Ich habe so viele tolle Menschen kennengelernt, die mir sehr ans Herz gewachsen sind und zu denen ich weiterhin Kontakt habe.
Die GIZ fördert in Namibia auch verstärkt unternehmerische Tätigkeiten von Frauen. Wie sieht diese Förderung konkret aus?
Viele Frauen in Namibia haben leider kaum bis wenig Zugang zu Unternehmens- und Finanzdienstleistungen. Sie sehen sich mit verschiedenen Beschränkungen konfrontiert. Dadurch haben sie Schwierigkeiten sich aktiv an der Wirtschaft zu beteiligen und das Potenzial und Wachstum verschiedener Sektoren voll auszuschöpfen.
Das Projekt fördert die Frauen z.B. mit verschiedenen Trainings und Schulungen über die Gründung und Führung von Unternehmen, insbesondere in bestimmten Sektoren, wie z.B. Naturkosmetik oder „Arts & Craft“, in dem überwiegend Frauen tätig sind bzw. dort Geschäftsideen entwickeln. Bei der Zusammenarbeit mit Banken sollen die Frauen auch leichteren Zugang zu Krediten bekommen.
Teilweise wird Entwicklungszusammenarbeit als Neo-Kolonialismus kritisiert. Was hältst Du davon und wie wird die Tätigkeit der GIZ und von NGOs in Namibia angenommen?
Sicherlich ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit kritikwürdig. Dennoch geht der Vergleich zum Kolonialismus m.E. zu weit. Ich hatte nicht den Eindruck, dass Deutschland durch die Mittel, die es zur Verfügung stellt, irgendwelche westlichen Werte aufzwingen möchte, sondern mit den Partner*innen vor Ort arbeitet und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingeht. Die Entwicklungszusammenarbeit wird dann problematisch, wenn das jeweilige Land nach Ende des Projektes nicht langfristig von den Erfolgen profitieren kann und auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Nach meiner Erfahrung waren die Partnerministerien und die Menschen vor Ort, die davon profitierten, dankbar für die Zusammenarbeit.
Was würdest Du angehenden Jurist*innen empfehlen, die eine Karriere im Bereich Internationales und Entwicklungszusammenarbeit anstreben? Inwiefern sollte man strategische Entscheidungen im Rahmen der Ausbildung treffen?
Ich empfehle – auch unter Pandemie-Bedingungen – eine Station, sei es die Wahl-, Verwaltungs- oder einen Teil der Anwaltsstation, im Ausland zu absolvieren. Das Jurastudium bietet nicht besonders viele Möglichkeiten, die internationale Zusammenarbeit kennenzulernen. Daher sollte man im Referendariat die Chance ergreifen, um in diesem Bereich Erfahrungen zu sammeln. Es macht m.E. einen großen Unterschied, ob man die Aufgaben aus Deutschland erledigt oder direkt vor Ort ist. Denn es geht hierbei nicht nur darum, zu zeigen, was man inhaltlich draufhat, sondern gerade auch zu zeigen, dass man ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz mitbringt und sich in ein interkulturelles Team integrieren kann. Die Erfahrungen und die Erlebnisse, die ich vor Ort sammeln durfte, sind unglaublich wertvoll. Ich bin daher unglaublich froh, dass ich mutig war und für die Station gekämpft habe, denn es hat sich sehr gelohnt.
Welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?
Ehrlicherweise gibt es keine konkrete Person, Dich ich benennen kann. In meinem Umfeld haben mich verschiede Jurist*innen unabhängig vom Geschlecht inspiriert. Ich habe jedoch auch großen Respekt vor Jurist*innen, die für Gerechtigkeit kämpfen und dabei ihr Leben riskieren, wie z.B. die iranische Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin Nasrin Sotudeh. Trotzt mehrfacher Verhaftung kämpft sie weiterhin für Gerechtigkeit; vor allem für mehr Frauenrechte. Sie hat sich z.B. für Frauen eingesetzt, die aus Protest gegen die iranische Gesetzeslage in der Öffentlichkeit ihre Kopftücher abgenommen hatten. Ich betrachte sie als große Inspiration.
Herzlichen Dank für das spannende Interview!
Augsburg / Hamburg, 23. Mai 2021. Lojain Al Holu hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Dr. Simone Ruf.
Spannende Porträts, die Dich ebenfalls interessieren könnten:
Aiga Senftleben, Mitgründerin und General Counsel bei Billie GmbH im Inter über das Potential von FinTech für unterschiedliche Zielgruppen und die Attraktivität des Gründungsparketts für Jurist*innen. Weiterlesen
Dr. Sarah Tacke, Leiterin der ZDF-Rechtsredaktion, über ihre erfüllende Arbeit als Journalistin und die besondere Bedeutung von Medien, wenn es um das Voranbringen von Gleichstellungsfragen geht. Weiterlesen