Prof. Dr. Maxi Scherer, M.A., LL.M. im Porträt
„Es gibt keine „one size fits all“ Modelle!“
Prof. Dr. Maxi Scherer, M.A., LL.M., Professorin an der Queen Mary University of London, Special Counsel bei Wilmer Hale und eine Vizepräsidentin des LCIA Court, über ihre verschiedenen Rollen, das Finden des eigenen Lebenswegs und mit einem Aufruf, gezielt Jurastudierenden aus der Ukraine zu helfen.
Maxi, Du bist seit über 10 Jahren Professorin an der Queen Mary University of London und gleichzeitig – seit über 20 Jahren – als Rechtsanwältin aktiv und erfolgreich. Wie kam es dazu, dass Du Professorin und Rechtsanwältin geworden bist?
Es ist sicher nicht überraschend, aber vorneweg muss ich sagen, dass es für meinen Lebensweg keinen Masterplan gab. Mein beruflicher Lebensweg hat sich sukzessive entwickelt. Ich halte grundsätzlich viel von Lebensplänen – aber genauso viel halte ich davon, Pläne im Laufe des Lebens immer wieder anzupassen, d.h. sie gegebenenfalls auch über den Haufen zu werfen.
Als ich meine juristische Laufbahn begann, hätte ich auf alle Fälle nicht gedacht, dass ich später einmal Professorin, Rechtsanwältin und Schiedsrichterin in England werde. Rückblickend macht dieser Lebensweg aber Sinn, denn er vereinigt meine bestehenden Interessen ideal. Junge Student*innen in ihrer Ausbildung zu begleiten, selbst Zeit für akademische Recherchen aufzuwenden und daneben auch noch einen starken Praxisbezug im Alltag zu haben, begeistert mich zu gleichen Teilen. Es hätte mich nicht zufrieden gestellt, als Professorin in einem Elfenbeinturm zu sitzen. Daher bin ich sehr dankbar, dass ich dieses vielseitige Modell für mich gefunden habe.
Mir ist es wichtig zu betonen, dass es bei der Lebensplanung und beim tatsächlichen Lebensweg keine „one size fits all“ Modelle gibt. Jede und jeder sollte versuchen, den eigenen Weg zu finden. Dabei sollten die eigenen Interessen den jeweiligen Pfad vorgeben. Voraussetzung ist demnach zu wissen, was die eigenen Interessen sind – was nicht immer ganz einfach ist.
Wie hast Du denn Deine Interessen für Dich herausfinden können?
Ich habe insbesondere in jüngeren Jahren unheimlich viele Pläne geschmiedet und halte den Entwurf von Lebensplänen noch immer für eine sinnvolle Methode – auch wenn es, wie gesagt, keinen allgemeingültigen Masterplan gibt. Beim Erstellen von Plänen kommt man aber um die relevanten Fragen „Was will ich erreichen?“, „Was ist mir wichtig?“, „Was begeistert mich?“ etc. nicht herum. In meiner Erfahrung folgt darauf eine Selbstreflexion, die die eigenen Interessen offenlegt.
Diese Lebenspläne sind keine unumkehrbaren Handlungsvorgaben, sondern individuelle Entwürfe, die den Umständen angepasst werden können und müssen. Pläne über den Haufen zu werfen, erfordert Flexibilität und manchmal auch Mut. Zu erkennen, wann ein Plan geändert werden muss, ist eine wichtige Erkenntnis! Beispielsweise kann ein unvorhergesehenes Angebot eine Planänderung erzeugen. Aus eigener Erfahrung kann ich spontan von zwei Planänderungen in meinem Lebensweg berichten: Als ich mich während meines Studienaufenthaltes in Frankreich entschloss, nicht mehr nach Deutschland zum Studium zurückzukehren, sondern in Frankreich zu bleiben, änderte ich meinen vorherigen Plan, mein Studium in Deutschland abzuschließen. Diese Entscheidung fiel mir sehr schwer – es gab gute Argumente für beide Studienorte. Im Ergebnis entschied ich mich für Frankreich, weil mir das Studium hier freier erschien als in Deutschland. Das zweite Beispiel ist mein späterer Schritt von Paris nach London – auch dies war ein eher spontanes Angebot, welches ich beim Schopfe packte.
Welcher Mehrwert folgt aus der Zweigleisigkeit Deiner Beschäftigung jeweils für die andere Tätigkeit?
Das ist für mich ganz klar: Als Professorin kann ich den Student*innen eine Vielzahl von Praxisbeispielen nennen, die ich in meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Schiedsrichterin erlebe. Ich halte beispielsweise eine Vorlesung, in der ich mit den Student*innen anhand eines fiktiven Falls den vollständigen Weg eines Schiedsverfahrens durchlaufe – von der Formulierung der Schiedsklausel bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs. Bei der Erstellung dieses Falls und in den Diskussionen mit den Student*innen hilft mir meine Praxiserfahrung ungemein.
Andererseits bietet mir das akademische Umfeld der Universität viel Raum für freie Gedanken, den ich als ergebnisorientierte Rechtsanwältin nicht immer habe oder zumindest nicht immer nutzen kann. Es passiert mir des Öfteren, dass mir während der Vorlesung oder einer Diskussion mit den Student*innen eine Idee für einen neuen Ansatz in einem aktuellen Fall kommt, den ich als Rechtsanwältin oder Schiedsrichterin bearbeite. Als Rechtsanwältin beschäftige ich mich in der Regel mit konkreten Einzelfragen aus der Brille der Mandantschaft. Da hilft die holistische Tätigkeit der Professorin, den Blick auf das große Ganze zu richten. Denn als Professorin ist es meine Aufgabe, ein Problem aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Damit bilden beide Tätigkeiten für mich eine ideale Symbiose!
Einige junge Jurist*innen versuchen ihren Lebens- und Karriereweg im Vorfeld zu planen. Worauf können junge Jurist*innen achten, wenn sie einen Lebens- und Karriereweg wie Deinen planen wollen?
Neben dem allgemeinen Rat Pläne zu schmieden und diese mutig und flexibel in bestimmten Situationen wieder über Bord zu werfen, ist es konkret für eine Karriere in der Schiedswelt mittlerweile von Vorteil, frühzeitig mit dem Schiedsverfahrensrecht in Berührung zu kommen. Das Schiedsverfahrensrecht hat in den letzten Jahren auf der ganzen Welt Eingang in die Ausbildungspläne gefunden, so dass Arbeitgeber*innen Erfahrungen in der Ausbildung im Schiedsverfahrensrecht ggf. erwarten. Dies kann ein LL.M., eine Teilnahme an einem Moot Court, ein Praktikum o.ä. sein. Dieser Hinweis gilt allerdings abhängig von den jeweiligen Arbeitsmärkten und Arbeitgeber*innen – nach meinem Kenntnisstand vom deutschen Arbeitsmarkt ist es beispielsweise noch immer wichtiger, gute Noten in den Staatsexamina zu haben als einen LL.M. im Schiedsverfahrensrecht.
Diese Erwartung von vielen Arbeitgeber*innen, dass Bewerber*innen schon während der Ausbildung mit dem Schiedsverfahrensrecht in Berührung kommen, betone ich, weil sie vor 10-15 Jahren nicht existierte. Es gibt mittlerweile viele Kandidat*innen, die eine Ausbildung konkret im Schiedsverfahrensrecht genossen haben. Die Schiedswelt, und damit auch ihr Arbeitsmarkt, wandeln sich hier stetig. Es ist daher ratsam, solche Veränderungen zu bedenken und zu beobachten, wenn Lebenspläne geschmiedet werden.
Du bist nicht nur als klassische Rechtsanwältin tätig, sondern hast geschafft, was sich viele in der Schiedswelt wünschen: als Schiedsrichterin tätig zu sein. Wie ist Dir das gelungen?
Dass ich Schiedsrichterin sein kann, ist primär das Ergebnis Jahre langer harter Arbeit. Es gibt für dieses Karriereziel keine „magic solution“. Ich war zuvor sehr lange, ca. zehn Jahre, als Parteivertreterin tätig, bevor ich zum ersten Mal als Schiedsrichterin ernannt wurde. Es ist sicher üblich, zunächst einige Jahre als Parteivertreter*in im Schiedsverfahrensrecht tätig zu sein, bevor das erste Schiedsrichtermandat kommt. Sobald dieser Moment da ist, ist es wichtig, gute Arbeit abzuliefern. Der weitere Verlauf ähnelt dann einem Schneeballeffekt – d.h. es folgen weitere Ernennungen.
Magst Du auf die erste Ernennung etwas mehr im Detail eingehen: Wie gelangen junge Schiedsrichter*innen zu einer solchen ersten Ernennung?
Auch hier gibt es keinen allgemeingültigen Masterplan. Es gibt aber sicher einige Stellschrauben, die junge Aspirant*innen auf ihrem Karriereweg richtig stellen können, um die Chance zur späteren Ernennung zu erhöhen. Dies kann zum einen die ausgiebige und erfolgreiche Arbeit in der Parteivertretung sein. Zum anderen sind junge Schiedsrichter*innen gut aufgestellt, wenn sie zuvor als Tribunal Secretary gearbeitet haben. Dies ermöglicht einen frühen Einblick in die Arbeit des Schiedsgerichts. Die Tätigkeit als Tribunal Secretary ist aber keinesfalls eine Bedingung für eine spätere Ernennung. Zuletzt ist ein Punkt besonders wichtig: die Sichtbarkeit! Ich ermutige junge Jurist*innen aktiv an Konferenzen teilzunehmen, zu publizieren und sich bei Institutionen bekannt zu machen. Letzteres kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass man seinen Lebenslauf an die Schiedsinstitutionen schickt und auf die eigene Expertise und Fähigkeiten hinweist, wie z.B. eine besondere Sprachkenntnis. Die Sichtbarkeit bei Institutionen ist besonders wichtig, denn die ersten Ernennungen erfolgen oft durch solche Institutionen.
Aus meiner Erfahrung als Vizepräsidentin des LCIA Court kann ich berichten, dass wir in den Fällen, in denen wir das gesamte Tribunal ernennen, darauf achten, dass ein*e der beisitzenden Schiedsrichter*innen eine Ersternennung durch die LCIA ist.
Einige Diversitätskampagnen in der Schiedswelt thematisieren konkret die Schwierigkeiten junger Frauen als Schiedsrichterin* ernannt zu werden und einige Schiedsinstitutionen achten darauf, dass mehr Frauen ernannt werden. Wie kann die Schiedswelt darauf einwirken, dass die Anzahl der Schiedsrichterinnen* auch bei Parteiernennungen steigt?
Zunächst möchte ich eins vorneweg klarstellen: Schiedsinstitutionen fördern nicht Frauen, weil es Frauen sind. Schiedsinstitutionen fördern Talente, egal ob männlich oder weiblich! Sie wollen die besten Schiedsrichter*innen ernennen, was nur möglich ist, wenn sie einen möglichst großen Pool von Kandidat*innen haben. Aus dieser Motivation heraus folgt, dass sie Diversität fördern – und zwar alle möglichen Formen von Diversität, auch geographische. Wenn gewisse Gruppen von Kandidat*innen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft von vornherein ausgeschlossen sind, resultiert ein stark limitierter Pool an Kandidat*innen. Dieses Ergebnis wollen Schiedsinstitutionen vermeiden.
Daneben belegen einige Statistiken in der Tat, dass bei den Parteiernennungen die Anzahl an diversen Ernennungen geringer ist. Bei Parteiernennungen spielt die bisherige Erfahrung der ernennenden Partei bzw. ihrer Parteivertreter*in eine große Rolle, weswegen hier der oben genannte Punkt der Sichtbarkeit ansetzen kann. Eine tolle Möglichkeit für Parteien die fähigsten Schiedsrichter*innen für ihre Ernennung zu finden, sind die vielzähligen Datenbanken wie Arbitrator Intelligence, JusMundi, GAR Arbitrator Reserach Tool etc., die die notwendigen Informationen zur Ernennung von Schiedsrichter*innen geben. Die zunehmende Präsenz dieser Datenbanken schlägt im Übrigen auch das früher teils verbreitete Argument, dass alternative Kandidat*innen nicht sichtbar und bekannt sind.
Um Deine Frage zu beantworten will ich sowohl auf die Notwendigkeit dieser Informationen hinweisen als auch auf einen notwendigen Druck, dass dieses Informationsangebot entsprechend genutzt wird. Es kann sicherlich niemand mehr sagen, dass es keine Möglichkeit gibt, Schiedsrichter*innen mit der notwendigen Expertise und diversen Hintergründen zu finden! Um dieses Ergebnis zu verstärken, sollten die Datenbanken und andere Möglichkeiten der Sichtbarkeit ausgebaut und gefördert werden.
Neben Deiner Schiedsrichterinnentätigkeit bist Du auch als Parteivertreterin tätig. Schiedsrichter*innen müssen unabhängig und unparteiisch sein, während Parteivertreter*innen die Interessen ihrer Partei vertreten. Wie gelingt es Dir, diese beiden Hüte zu wechseln?
Aus meiner Sicht ist es kein Problem, diese Hüte zu wechseln. Ich kann in einem Fall Schiedsrichterin sein und in einem anderen, nicht verwandten Fall, Parteivertreterin. Es sind zwei verschiedene Jobs, die ich unabhängig voneinander erfüllen kann.
Eine Besonderheit gilt in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Hier besteht eine erhöhte Gefahr, dass verwandte Themen und Präzedenzfälle entschieden werden. Daher habe ich mich hier, d.h. im Investitionsschiedsverfahrensrecht, für einen Hut entschieden. Ich bin hier nicht als Parteivertreterin tätig.
Als Professorin an der Queen Mary University of London besetzt Du den Lehrstuhl für International Arbitration, Dispute Resolution and Energy Law. Was sind die besonderen Verbindungen von Schiedsverfahrens- und Energierecht?
Mein Lehrstuhl wurde mit meiner Ernennung als Professorin erst ins Leben gerufen. Aus meiner Sicht fehlte genau dieser Lehrstuhl, denn der Energiesektor ist die dominanteste Industrie im Schiedsverfahrensrecht. Dies zeigt sich in den Fallzahlen und in den hohen Streitwerten. Demnach ist es zum einen rein wirtschaftlich ein wichtiger Sektor. Zum anderen sind die energierechtlichen Streitigkeiten häufig sehr komplex, da es um umfangreiche Verträge von vielschichtigen Projekten geht. Damit stellen sich viele spannende prozessuale und materiell-rechtliche Fragen. Es kann um Dauerschuldverhältnisse gehen, um Verträge deren Ausführung einfach lange dauert oder um Verträge, an deren Ausführung zahlreiche Parteien beteiligt sind.
Da Energie eine existenzielle gesellschaftliche Komponente hat, kommt zudem die politische Ebene hinzu, die Streitigkeiten in diesem Bereich besonders und ggf. komplex macht. Zu nennen sind hier der Atomausstieg Deutschlands, Solar- und Windparkanlagen in Spanien, Italien und Tschechien, und internationale Streitigkeiten um Gaspreisanpassungen. In all diesen Fällen sind energierechtliche und schiedsverfahrensrechtliche Fragestellungen eng verwoben.
Diese politische Ebene sehen wir auch aktuell im Krieg in der Ukraine. Neben den katastrophalen unmittelbaren humanitären Folgen und den aktuellen Verletzungen des Völkerrechts, wird es hier rechtliche Streitigkeiten um Energielieferungen und die Auswirkungen der internationalen Sanktionen gegen Russland geben. Teilweise sehen wir diese schon in bestehenden und neuen Schiedsverfahren.
Wenn Du einen Blick in die Glaskugel nehmen könntest: Wie sieht diese Verbindung von Schiedsverfahrens- und Energierecht in der Zukunft aus?
Die Verbindung wird sicher sehr eng bleiben. Das große Thema der Zukunft wird die Energiewende sein – weg von fossilen Energiequellen hin zu erneuerbaren Energien. Es ist schnell einleuchtend, dass dieser massive Umschwung nicht allein mit staatlichen Mitteln zu schaffen ist, sondern auch private Investitionen notwendig sind. Bei solchen Investitionen wird es oft zahlreiche Schiedsklauseln geben.
Wenn uns die Energiewende nicht gelingt, stellen sich allerdings gewisse Zukunftsfragen vielleicht überhaupt nicht.
Zuletzt, welche Juristin hat Dich so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte? Wieso?
Ich möchte Patricia Shaugnessy, Professorin an der Stockholm University, nominieren. Sie ist zum einen eine herausragende Persönlichkeit der internationalen Schiedswelt, die Generationen von jungen Schiedsrechtler*innen gefördert und inspiriert hat. Zum anderen hat Patricia in der aktuellen Katastrophe in der Ukraine ihre leadership role bewiesen und eine bemerkenswerte Initiative ins Leben gerufen. Zusammen mit Alicja Zielinska-Eisen, Akademische Koordinatorin des International Dispute Resolution LL.M. an der Humboldt Universität Berlin, hat Patricia „Safe Harbor 4 UA Mooties“ (www.safeharbor4uamooties.com) gegründet. Diese Initiative nutzt das eng verwobene Netzwerk der Vis Moot Community, um bezahlte Praktikumsstellen und Unterkünfte für Jurastudierende aus der Ukraine zu finden. Es ist beeindruckend, wie auf diese Art und Weise konkrete Unterstützung gefördert wird.
Ich möchte alle Interessierten aufrufen, hier zu unterstützen!
Daneben möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf eine weitere wichtige Initiative hinzuweisen, deren Co-Gründerin ebenfalls von Euch schon porträtiert wurde. Es geht um Olga Hamama, die zusammen mit anderen Kolleginnen sozusagen über Nacht „United for Ukraine“ (www.unitedforukraine.org.ua) gegründet hat. United for Ukraine ist eine internationale NGO mit Sitz in der Schweiz. Die Organisation hat ein schnell wachsendes und bereits voll funktionsfähiges Netzwerk von Freiwilligen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsakteuren und Partnern in ganz Europa und darüber hinaus aufgebaut. Ziel ist es, die dringende Unterstützung für Menschen zu koordinieren, die gezwungen sind, ihr Land zu verlassen und für diejenigen, die mitten im Krieg geblieben sind.
Auch dies ist eine beeindruckende Initiative, für deren Unterstützung ich hier gerne werben möchte.
Vielen Dank für das spannende Interview!
London / Düsseldorf, 11. März 2021. Die Fragen stellte Dr. Ilka Beimel.
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