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Sonka Mehner im Porträt

„Erfolgreiche Strafverteidigung benötigt neben unbändigem Kampfgeist viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl für das richtige Maß.“

Sonka Mehner, Strafverteidigerin und Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins e.V. über ihre frühe Entscheidung zur Selbstständigkeit, den Alltag als Strafverteidigerin und den persönlichen sowie rechtspolitischen Mehrwert von ehrenamtlichem Engagement in Berufsverbänden. 

Frau Mehner, Sie haben sich direkt nach dem Zweiten Staatsexamen als Strafverteidigerin selbstständig gemacht. Wieso ist Ihre Wahl auf die Strafverteidigung und nicht etwa auf die Staatsanwaltschaft gefallen?​

Das Strafrecht hat mich schon von Kindesbeinen an fasziniert – seinerzeit verfolgte ich in den 1980er Jahren gefesselt TV-Serien wie „Ein Fall für Zwei“, „Matlock“ oder „Mord ist ihr Hobby“. Ich interessierte mich für die Aufklärung von Verbrechen, die Psychologie der Täter*innen, aber auch für die rechtsmedizinischen und kriminologischen Aspekte.

 

Schon seit Beginn meines Studiums setzte ich Schwerpunkte im Bereich des Strafrechts und habe diese Spezialisierung bis heute durchgehalten. Zunächst war mir noch nicht klar, auf welche Seite es mich letztlich ziehen würde – auf die Seite der Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft, die in meiner Wahrnehmung ein sicheres Einkommen und verhältnismäßig geregelte Arbeitszeiten als Beamtin garantierte, oder auf die Seite der Strafverteidigung, den Kämpfer*innen für die Rechte der Beschuldigten. 

 

Während meines Rechtsreferendariats verbrachte ich auch die Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft. Die Arbeit „an der Front“ gefiel mir. Was mir allerdings missfiel, war das Vertreten von Anklageschriften, die nicht aus der eigenen Feder stammten. Dazu zählte auch die Tatsache, dass der Fall aus dem eigenen Dezernat nicht bis zum Schluss begleitet werden kann, die OK-Verfahren [Anm. d. Red.: Abkürzung für Organisierte Kriminalität] und großen Wirtschaftsstrafsachen einmal ausgenommen. Außerdem wollte ich den Menschen, um den es im Ermittlungsverfahren geht, nicht nur aus der Akte kennen, bevor mit der Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft über Verfahrenseinstellung oder Anklageerhebung entschieden wird.

 

Damit war mir klar: Ich möchte als Strafverteidigerin arbeiten!

Wenn Sie heute zurückblicken – würden Sie sich wieder so jung selbstständig machen? Oder würden Sie angehenden Strafverteidigerinnen raten, erstmal Erfahrung in einer renommierten Kanzlei zu sammeln?

Das ist eine schwierige Frage, die letztlich nur jede für sich selbst beantworten kann. Die frühe Selbstständigkeit als Strafverteidigerin ist sicherlich familienfeindlich. Da gibt es nichts wegzudiskutieren. Sich entschieden für die Rechte von Beschuldigten einzusetzen, verlangt Kampfgeist und Entschlossenheit. Notfälle wie Verhaftung und Durchsuchung erfordern unverzügliche und unmittelbare Reaktion. Das bedeutet für mich permanente Erreichbarkeit, 24/7. Es gibt nur seltene Momente, in denen ich mein Handy abschalte. Strafverteidiger*innen sind reisendes Volk, das Mobiltelefon häufig das Büro.

 

Ich habe meine Entscheidung zur frühen Selbstständigkeit nie bereut, selbst wenn auch meine Lehrjahre keine Herrenjahre waren. Es braucht Durchhaltevermögen, bis man sich freigeschwommen hat. Das ist sicherlich einfacher, wenn Frau in bewährten Strukturen beginnt. Diese sind im allgemeinen Strafrecht jedoch schwer zu finden. Die Bürogemeinschaft, der Zusammenschluss von Freiberufler*innen mit Synergieeffekten, ist das gängige Modell. Anders sieht es im white collar crime (Wirtschaftsstrafrecht) aus: Hier sind Anstellungsverhältnisse von Junganwält*innen die Regel, die ähnlich wie in Großkanzleien handverlesen aus den Besten ausgewählt werden. Entsprechende Arbeitszeiten und persönliche Einbindung sind die Folge. Das Risiko ist zudem Folgendes: Trennen sich die Wege, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, verbleiben die Mandant*innen regelmäßig bei der etablierten Kanzlei. Ein kompletter Neuaufbau des Mandantenstamms ist erforderlich. Das wäre nicht mein Weg gewesen.

Wie haben Sie es – gerade zu Beginn Ihrer Karriere – geschafft, ohne das Netzwerk einer etablierten Kanzlei an Mandate zu kommen?

 

Ich habe buchstäblich Klinken geputzt und mich bei den örtlichen Haft- und Strafrichtern vorgestellt. Im zweiten Jahr nach meiner Anwaltszulassung im Jahre 2006 habe ich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht absolviert und dort ein erstes kleines Netzwerk von Kolleg*innen aufbauen können. Diesen bin ich zum Teil bis heute verbunden und mit einigen habe ich mich auch zeitweilig beruflich zusammengeschlossen. Zudem bin ich dem FORUM Junge Anwaltschaft beigetreten. Über die regelmäßigen Stammtische haben sich immer wieder neue Kontakte ergeben, wenngleich nicht vorwiegend im strafrechtlichen Bereich. Es gab jedoch immer wieder eine*n Ansprechpartner*in, *den bzw. *die man bei Fragen „auf dem kurzen Dienstweg“ erreichen konnte.

Schnell habe ich erkannt, dass mich Fachfortbildungen weiterbringen, auch über die vorgeschriebenen Pflichtstunden nach § 15 FAO hinaus. Dies pflege ich bis zum heutigen Tage und lerne immer wieder interessante Kolleg*innen kennen, mit denen im ein oder anderen Mandat auch eine Zusammenarbeit entsteht. Geholfen hat mir in diesem Zusammenhang auch der Anschluss an die fachspezifischen Anwaltsvereinigungen, allen voran der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

Über das FORUM Junge Anwaltschaft habe ich den Einstieg in das Ehrenamt und die Rechtspolitik gefunden. Es macht mir bis zum heutigen Tag wahnsinnigen Spaß über den Tellerrand zu schauen, kluge Köpfe kennenzulernen, neue Kontakte zu knüpfen und mich für die Anwaltschaft zu engagieren, sei es auf Orts-, Landes- oder Bundesebene.

Ist die Tätigkeit als selbstständige Strafverteidiger*in Ihrer Einschätzung nach mit Familie und Kindern vereinbar?​

Ich kenne viele Beispiele, denen das nicht oder nicht wie vorgestellt gelungen ist, gerade auch aus meiner Anfangszeit im FORUM Junge Anwaltschaft. Wenn die Kanzlei sicher aufgebaut ist, mag das einfacher sein. Im Endeffekt ist es eine Frage des eigenen Anspruchs und der Prioritätensetzung. So schlimm es in der heutigen Zeit auch klingen mag: Es ist für Strafverteidiger als Väter sicher einfacher zu bewerkstelligen als für Strafverteidigerinnen, die Mütter werden. In meiner Welt und mit meinen Ansprüchen an mich selbst erschien mir dies unvereinbar. Ich wollte meine Unabhängigkeit und Flexibilität nicht verlieren und habe dies auch bis dato nicht bereut. Ich bin aber auch sicher: Wenn Kinder für jemanden Priorität haben, wird der*die einen Weg finden. Es ist eine sehr persönliche Entscheidung, die gut abgewogen werden will.

 
 
Die Strafverteidigung ist, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, immer noch sehr männerdominiert. Was raten Sie jungen Strafverteidigerinnen, wie sie sich in diesem Bereich durchsetzen können?

Kein Blatt vor den Mund zu nehmen, schlagfertig zu sein, nie ihre Ziele und Visionen aus den Augen zu verlieren und mit den „Jungs“ in den Ring zu steigen. Am Ende des Tages kochen alle nur mit Wasser. Ein gesundes Selbstbewusstsein und gepflegtes Auftreten sind dabei sicherlich hilfreich!

 

Sie verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts, auch Gewaltverbrecher*innen und Sexualstraftäter*innen. Fällt Ihnen das schwer, insbesondere wenn Sie eine*n Beschuldigte*n für schuldig halten? Hat sich Ihre diesbezügliche Einstellung im Laufe Ihrer Karriere verändert?​

Die Antwort auf diese Frage fällt mir leicht: Ein klares „Nein“.

 

Es kommt nicht darauf an, ob ich eine*n Beschuldigte*n für schuldig halte. Jede*r hat einen Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren, unabhängig davon was die Strafverfolgungsbehörden für Vorwürfe gegen ihn oder sie erheben. Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht, selbst der dringende Tatverdacht sind mitunter nicht in Stein gemeißelt. Das lehrt die Erfahrung. Es gilt die Unschuldsvermutung und der Grundsatz „in dubio pro reo“, auch und besonders für mich als Verteidigerin. Ich muss täglich für die Einhaltung dieser Prinzipien kämpfen. Sie sind auch in unserem Rechtsstaat nicht selbstverständlich.

 

Ungeachtet dessen gibt es zahlreiche Fälle, in denen es nicht um die „Sekt oder Selters“-Verteidigung geht, sondern um die Frage hinsichtlich des Strafmaßes. Damit meine ich: Der oder die Beschuldigt*e bestreitet die Tatvorwürfe nicht oder nicht umfassend. Häufig sind jedoch die Hintergründe der Tat oder die Täter*inpersönlichkeit bemerkenswert, die sich aus der Ermittlungsakte nicht unmittelbar ergeben. Diese Strafzumessungskriterien herauszuarbeiten und zugunsten *des Mandanten bzw. *der Mandantin in das Strafverfahren einzuführen, ist originäre Aufgabe einer gelungenen Strafverteidigung.

 

Erfolgreiche Strafverteidigung benötigt neben unbändigem Kampfgeist viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl für das richtige Maß und die erfolgversprechende Prozesstaktik. Ein gut gefüllter Werkzeugkasten an prozessualem Handwerkszeug ist genauso erforderlich wie die Umsicht, welche Karte man letztlich spielt und welche man lieber auf der Hand behält. Mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, bringt selten brauchbare Ergebnisse. Ausgeprägte rhetorische und sprachliche Fähigkeiten schaden hingegen gerade in der Hauptverhandlung sicher nicht. Strafrecht ist das Rechtsgebiet, wo das Wort noch die Waffe ist.

Welche Art von Mandaten macht Ihnen am meisten Spaß?​ 

Die Mandate, in denen ich etwas bewegen kann. Das können ganz unterschiedliche sein: Haftsachen, in denen es im Laufe des Verfahrens gelingt, Mandant*innen aus der Untersuchungshaft zu verteidigen und mitzuerleben, wie ihre Lieben sie wieder in die Arme schließen können; Jugendstrafsachen, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und bei denen man jungen Menschen und deren Angehörigen vertrauensvoller Halt und Ansprechpartner*in in Situationen sein kann, die sie selbst überfordern; Kapitalstrafsachen, in denen man Menschen, die jemanden anderen getötet haben, Hoffnung und Zukunftsperspektiven geben kann in einer schier ausweglosen Lage; Wirtschaftsstrafsachen, in denen der (in diesem Fall türkische) Mandant im Herbst von der Untersuchungshaft verschont wird, gleichwohl nicht ausreisen darf und sodann Weihnachten gemeinsam mit meiner Familie feiert; internationale Strafsachen in Auslieferungsverfahren, bei denen der Mandant erst in Dubai und dann in São Paulo festgenommen wird und ich in beiden Ländern nach jeweiligen Haftbesuchen die Auslieferungshaft beenden bzw. verkürzen und das Verfahren zu einem guten Abschluss in Deutschland bringen konnte. Das sind die Mandate, die besonders in Erinnerung bleiben.

Im letzten Jahr haben u.a. in Deutschland geführte Strafverfahren gegen Anhänger*innen und Mitglieder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ große mediale Aufmerksamkeit erregt. Neben international bekannten Anwältinnen wie Amal Clooney vertreten Sie ein jesidisches Opfer, das in zahlreichen Verfahren als Nebenklägerin bzw. zentrale Zeugin auftritt. Wie sind Sie dazu gekommen?​ 

Auch dieses sehr besondere Mandat wurde mir über mein ehrenamtliches Netzwerk vermittelt. In diesem Fall kam es über Kontakte aus der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, deren Geschäftsführenden Ausschuss ich angehöre. Meine geschätzte Kollegin Natalie von Wistinghausen (Berlin) ist im internationalen Strafrecht tätig und hat bereits seit einiger Zeit die Interessen der Jesidinnen an der Seite von Amal Clooney vertreten. Sie suchte eine weibliche Kollegin aus dem Großraum Düsseldorf, die bereit war die Nebenklage gemeinsam mit Amal und ihr in einem Verfahren vor dem dortigen Oberlandesgericht zu führen. Die Empfehlung fiel glücklicherweise auf mich. Seitdem bin ich Natalie und Amal in vielen Mandaten verbunden. Es haben sich einige Prozesse angeschlossen, die noch nicht beendet sind.

Welche Herausforderungen bringt diese Nebenklagevertretung im Vergleich zu Ihren sonstigen Mandaten mit sich?​

Das Völkerstrafrecht ist eine sehr spezielle Materie, mit der man als Strafverteidiger*in nicht jeden Tag in Berührung gerät. Ich musste mich neben den jeweiligen besonderen Umständen der einzelnen Verfahren zunächst in die historischen Vorgänge und diverse Gutachten einlesen. Die Akten in Staatsschutzverfahren sind sehr umfangreich. Der Völkermord an den Jesid*innen mit seinen Kriegsverbrechen, systematischen Morden und Vergewaltigungen war mir vor Befassung mit diesen Mandaten nicht in dieser Tiefe bekannt.

 

Wenn man die Nebenklage führt, ist einerseits die Fähigkeit erforderlich, sich „auf die andere Seite“ begeben zu können. Andererseits ist der Wille, eine andere Perspektive einzunehmen, unverzichtbar. Nicht zuletzt macht dieses Mandat besonders, dass ich als Teil eines Teams von Anwältinnen und NGOs aus verschiedenen Ländern mit all ihren Sichtweisen zusammenarbeite. Die Kommunikation erfolgt hier ausschließlich in englischer Sprache. Die Mandantinnen dieser Verfahren sind allesamt schwerst traumatisierte Kriegsopfer, unzählige Male als Sklaven verkauft oder getauscht und vergewaltigt worden. Sie sind starke Frauen, die ihren Peinigern gegenübertreten und in die Augen sehen wollen. Sie suchen nach Gerechtigkeit für ihr Volk. Das beeindruckt mich jedes Mal aufs Neue zutiefst. Die Unterstützung der Jesidinnen bei der juristischen Aufarbeitung der an der jesidischen Glaubensgemeinschaft begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Oberlandesgerichten ist mir eine Herzensangelegenheit geworden.

Seit 2021 sind Sie Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV), seit 2016 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV. Zudem sind Sie Mitglied in den Vorständen zahlreicher weiterer regionaler Berufsverbände. Ist eine Frau an der Spitze dieser Verbände bzw. Gremien noch etwas Ungewöhnliches? 

Der DAV wird mit Edith Kindermann erstmals in seiner Geschichte von einer Frau geführt. Im Präsidium liegt die Frauenquote mit vier Frauen bei zwei Männern aktuell bei überdurchschnittlichen 66,6 %. Das ist leider nicht beispielhaft für die Besetzung sämtlicher Gremien. Das Strafrecht ist nach wie vor eine Männerdomäne. Die Frauen, die sich dort durchsetzen, sind insgesamt brillant und keine Mauerblümchen. Ich möchte gerne weitere tolle Frauen aufrufen, sich motiviert an der Verbandsarbeit zu beteiligen! Sie erweitert den Horizont und ist Mehrgewinn sowie Ausgleich zum Tagesgeschäft.

Ihre Verbandstätigkeit ermöglicht Ihnen den Kontakt zu anderen juristischen Berufsverbänden und in die Politik. Inwiefern können Sie durch Ihr ehrenamtliches Engagement Einfluss auf aktuelle gesellschaftliche und politische Themen nehmen? 

Der DAV versteht sich als „Anwalt der Anwält*innen“, als Interessenvertreter der deutschen Anwaltschaft. Der DAV verfügt über eine Fülle an institutionalisierten Mechanismen und gut eingespielten Instrumenten. Unsere Lobbyarbeit ist ganz auf die Besonderheiten nationaler und europäischer Gesetzgebungs- bzw. Gesetzesentstehungsprozesse eingestellt. An erster Stelle sei die direkte Einflussnahme auf die Legislative und Exekutive des Bundes und der Länder erwähnt. Das geschieht sowohl über den Bundesverband als auch über die DAV-Landesverbände. Dem Vorstand des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein e.V. gehöre ich seit nunmehr sieben Jahren an. Zu diesem Zweck pflegt der DAV ein Netzwerk zahlreicher enger persönlicher Kontakte zu den politischen Entscheidungs- und Funktionsträger*innen, sei es in Berlin, den Landeshauptstädten oder in Brüssel. Über seine 35 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten tätig sind, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzesentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Im DAV sind rund 61.000 Rechtsanwält*innen aus mehr als 250 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland verbunden, die sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltnotariats einsetzen. Ich bin stolz, meinen Teil dazu beitragen zu können!

Welche Juristin hat Sie so inspiriert, dass sie als Vorbild für breaking.through nominiert werden sollte und wieso?​ 

Eine klare Antwort: Frau Rechtsanwältin und Notarin Ruth Nobel aus Bochum.

 

Ruth Nobel ist Vorsitzende des Bochumer Anwaltvereins und Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied des Ausschusses für Berufsrecht im DAV. Sie gehört weiter dem Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer an und ist Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen.

Wir haben uns über das FORUM Junge Anwaltschaft vor über zehn Jahren kennengelernt und sind seit vielen Jahren auch privat freundschaftlich eng verbunden. Sie ist für mich Ratgeberin in vielen Lebenslagen und herausragendes Beispiel für gewissenhaftes juristisches Arbeiten. Häufig ist sie auch mahnendes Gewissen für mich, wenn mein impulsives Naturell mit mir durchzugehen droht. Gleichermaßen schubst sie mich, wenn ich zweifle und zögere. Ich habe ihr viel zu verdanken und bin sicher, sie ist eine der Frauen, die Sie suchen.

Vielen Dank für das spannende Interview!

Essen / Berlin, 30. Juni 2022. Sonka Mehner hat die Fragen schriftlich beantwortet. Die Fragen stellte Kathrin Klose.

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